Kein Kita-Platz - was nun? Tipps für berufstätige Eltern

Wiesbaden · Die Zeit der Absagen ist gekommen: Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ab August bekommen viele Eltern keinen Platz. Wer wieder arbeiten will, hat nun mehrere Möglichkeiten.

Kein Kita-Platz - was nun?: Tipps für berufstätige Eltern
Foto: dpa, krk

Im März 2012 vermeldete das Statistische Bundesamt die bislang aktuellsten Zahlen: 220 000 Plätze fehlen, um das politische Ziel zu erreichen, für jedes dritte Kleinkind unter drei Jahren ab August einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Wer trotz rechtzeitiger Kita-Bewerbung nun ohne Platz dasteht, sollte dennoch nicht verzweifeln. Ein Interesse daran, schnell wieder in den Job zurückzukehren, haben schließlich nicht nur die Arbeitnehmer.

"Jedes Unternehmen steckt viel Geld in die Ausbildung guter Leute. Das aufzugeben, weil jemand nach einigen Jahren im Unternehmen eine Familie gründet, wäre richtig teuer und daher kaum sinnvoll", sagt Wulf-Christian Ehrich, stellvertretender Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Dortmund. Er rät daher Müttern und Vätern ohne Betreuungsplatz, möglichst schnell das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Oft gebe es in den Unternehmen bereits Möglichkeiten, die Arbeitszeiten zu flexibilisieren, sei es über Homeoffice oder Gleitzeiten. "Es muss natürlich in den Betriebsablauf passen", betont Ehrich. Aber häufig lasse sich der Betrieb auf mehr ein, als Eltern zunächst denken.

Mischlösungen finden

Häufig können auch Mischlösungen gefunden werden. Tagesmutter Brigitte Trofenik beobachtet die Kreativität von Eltern beim Spagat zwischen Familie und Beruf schon seit Jahren. In ihrer Gruppe teilen sich mehrere Eltern zum Beispiel einen Platz. Auch das kann für junge Eltern eine Möglichkeit sein. "Viele Firmen haben es lieber, wenn Teilzeitkräfte zweieinhalb volle anstatt fünf halbe Tage arbeiten", berichtet sie. Sie bietet deshalb Platz-Sharing für Teilzeitkräfte an. Ein Kind kommt vom Montag bis Mittwoch, das Kind der anderen Eltern von Donnerstag bis Freitag. Dabei habe es bei den Eltern nie Probleme mit der Abstimmung gegeben. Die Arbeitgeber seien wegen des Mangels an Betreuungsplätzen ebenfalls oft verständnisvoll.

Für die Vermittlung eines passenden Tagesvaters oder einer Tagesmutter können sich Eltern an das Jugendamt ihrer Stadt wenden. Öffentlich unterstützte Tagespflege ist neben klassischen Kita-Plätzen die zweite Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab August. Trotz des kommunalen Zuschusses für einen Platz bei einer qualifizierten Tagesmutter müssen sich Eltern dabei allerdings auf weitaus höhere Kosten als für einen Kita-Platz einstellen. Auch hier lohnt sich für ein Eltern ein Gespräch mit dem Chef, sagt Wulf-Christian Ehrich. Denn übernimmt er die Kinderbetreuungskosten, kann er zumindest für nicht schulpflichtige Kinder das Geld steuerfrei auszahlen. So kommt er unter Umständen günstiger weg, als wenn er dem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung gewährt.

Immer mehr Unternehmen engagieren sich mittlerweile sogar noch stärker im Bereich der familienfreundlichen Personalpolitik. So steigt die Zahl der Betriebskitas seit Jahren, im März 2012 lag sie nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 586. "Bei uns im Krankenhaus machen wir seit 39 Jahren mit unserer Kindertagesstätte die besten Erfahrungen", sagt Ulrich Mickley, Leiterin der Betriebskita der Evangelischen Kliniken Bonn. Die Mitarbeiter hätten das Gefühl, der Arbeitgeber tut etwas für sie und ihre Kinder und sind in der Folge bereit, viel zurückzugeben.

Betriebliche Kinderbetreuung

Dass der Einsatz der Wirtschaft aus der Kitaplatz-Misere helfen kann, hat auch der Bund entdeckt und zwei große Förderprogramme aufgelegt. So können Unternehmen im Rahmen des Programms "Betriebliche Kinderbetreuung" eine Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre beantragen, wenn sie zusätzliche betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Dabei unterstützt das Bundesministerium für Familie jeden neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz mit 400 Euro im Monat. Bedingung ist, dass sich der Arbeitgeber selbst mit mindestens 250 Euro monatlich an den Betriebskosten beteiligt. Bei der Anfangsinvestition ist eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen möglich. Dafür stellt seit Februar die KfW-Kreditanstalt zinsgünstige Förderkredite zur Verfügung.

Ist Arbeitgebern das eine Nummer zu groß, können sie auch im kleineren Rahmen neue Plätze schaffen und von öffentlicher Förderung profitieren: Für die Festanstellung einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters bietet das "Aktionsprogramm Kindertagespflege" staatliche Hilfen an. Welche Variante für den eigenen Betrieb die passendste ist, ermittelt online der Förderlotse anhand von Kriterien wie Alter der Belegschaft und Größe des Unternehmens. Danach fehlt es laut Ulrich Mickley nur an einem: "Man muss die Betriebe überzeugen, dass das investierte Geld nicht nur den Kindern nützt, sondern auch den Betrieben selbst." Da seien dann wieder die Eltern im Gespräch mit dem Chef gefragt.

(dpa)
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