Unzufriedenheit Streit mit Versicherungen - Ombudsmänner helfen

Berlin (rpo). Mit Versicherungen kann man sich wunderbar streiten - das wissen Kunden wie die Assekuranzen. Damit hier nicht jede Meinungsverschiedenheit vor Gericht endet, gibt es so genannte Ombudsmänner. An sich kann sich jeder Versicherte wenden, der mit seiner Versicherung unzufrieden ist.

Seit es den Versicherungs-Ombudsmann Wolfgang Römer gibt, hat er mächtig zu tun. Unzufriedene Versicherte gibt es offensichtlich genug: Mehrere tausend Beschwerden erreichen ihn pro Jahr. Immerhin bei jeder zweiten kann eine Einigung erzielt werden.

Die meiste Kritik der Kunden gibt es im Bereich Lebensversicherungen bei der Überschussbeteiligung. Offensichtlich nehmen immer noch zu viele Kunden die unverbindlichen Musterrechnungen der Versicherer für bare Münze und wundern sich, wenn am Ende statt der erwarteten sechs bis acht Prozent Rendite nur drei oder vier Prozent herauskommen. Weitere Schwerpunkte in der Arbeit von Römer sind Beschwerden in der Rechtsschutz-Versicherung, der Kfz-Versicherung und der Unfall-Versicherung.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Römer ist für alle privaten Versicherungen außer den Krankenversicherungen zuständig. Um diese kümmert sich Ombudsmann Arno Surminski.

Nur in zwei Fällen sind die Ombudsleute machtlos: Hat der Kunde sich bereits an ein Gericht gewandt, dürfen sie nicht mehr aktiv werden. Zudem lassen sie auch bei Grundsatzentscheidungen den Gerichten den Vortritt. In allen anderen Fällen versuchen sie, bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsgesellschaften eine Lösung zu finden - und zwar in der Regel nicht auf Kulanzbasis, sondern anhand der geltenden Gesetze. So wissen die Versicherten frühzeitig, wie ihr Fall juristisch einzuschätzen ist.

Acht Wochen Zeit

Tätig werden beide Ombudsleute übrigens erst, wenn die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat. Spätestens acht Wochen danach sollte die Beschwerde bei den Ombudsleuten eingegangen sein. Dies holen dann beim Versicherer eine Stellungnahme ein und entscheiden über den Antrag. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro sind die Entscheidungen von Wolfgang Römer - anders als bei Surminski - bindend für die Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus kann er bis zu einem Beschwerdewert von 50 000 Euro unverbindliche Empfehlungen zur Streitschlichtung geben.

In Anspruch nehmen kann die Dienste der Ombudsleute jedermann. Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax an sie wenden. In der Schlichtungsstelle sitzen hauptsächlich Juristen und Versicherungskaufleute, die die Beschwerden bearbeiten.

Neben den Ombudsleuten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine weitere vorjuristische Beschwerdestelle für Versicherte. Diese können mit Hilfe der Bundesanstalt eine Stellungnahme aus der Vorstandsetage des Versicherers erhalten, wo die Eingaben geprüft werden. Der Vorstand des jeweiligen Unternehmens erstattet dann einen Bericht, in dem er den Fall aus seiner Sicht darstellt. Diesen Bericht bekommen die Versicherten übersandt, zusätzlich versehen mit den Kommentaren der Bundesanstalt.

Info

Professor Wolfgang Römer, Der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 01804 / 22 44 24 (24 Cent pro Anruf), Fax: 01804 / 224425, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Arno Surminski, Ombudsmann, Private- Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, 10117 Berlin, Tel.: 01802 / 550444, Fax: 030 / 20458931. Beschwerdeformulare gibt es unter www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Fax: 0228 / 41081550, E-Mail: poststelle@bafin.de, Infos unter: www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_bb.htm#p6

(afp)
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