Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit Steuererklärung - Unsichtbares Kontrollnetz spürt Sünder auf
Berlin (rpo). Finanzbeamte sind zwar chronisch überlastet und checken viele Steuererklärungen nur oberflächlich. Doch trotzdem lauern für Schummler Gefahren. Denn ein Netz von Kontrollinstanzen versorgt Finanzämter mit nötigen Informationen, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen.
Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass die drückende Abgabenlast immer mehr Leistungsträger dazu verleitet, die jährliche Steuerabrechnung zu schönen.
Um alle Steuerquellen optimal auszuschöpfen und dennoch Personalkosten einzusparen, fahren die Finanzminister eine Notlösung. Die Masse der Steuererklärungen wird weitgehend ungeprüft akzeptiert, soweit die Angaben bei überschlägiger Prüfung halbwegs plausibel sind. Nur ein Bruchteil wird per Computer ausgewählt und anhand von Prüffeldern unter die Lupe genommen. Ins Fadenkreuz geraten stets Topverdiener mit Einkünften von mehr als 200 000 Euro pro Jahr.
Aber auch Normalverdiener, die eine Abfindung vom Chef kassiert haben, mit einem Nebenjob seit Jahren nur Miese machen, erstmalig ein Arbeitszimmer abrechnen oder Kosten von mehr als 2500 Euro für berufliche Fortbildungen, Reisen oder eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, müssen mit Rückfragen rechnen. Jedes Finanzamt legt zudem selbst periodisch wechselnde Prüffelder fest.
Notare melden Grundbesitz
So gerieten im alten Jahr die Vermieter von Ferienwohnungen an der Küste ins Visier der Steuerprüfer. Wer beim Schummeln erwischt wird, muss neben der Steuernachzahlung auch mit Strafe rechnen. Entscheidend ist dabei, wie das Finanzamt das Fehlverhalten des ertappten Sünders einstuft. Wer unabsichtlich falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kommt meist mit einer Geldbuße davon. Zeitgenossen, die den Fiskus nachweislich mit Vorsatz beschummeln wollten, müssen je nach Höhe der Steuernachzahlung eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis für die begangene Steuerhinterziehung einkalkulieren.
Ein effizientes Netzwerk aus Kontrollmitteilungen versorgt den Fiskus ohne Wissen der Betroffenen stetig mit steuerlich brisanten Daten. Notare melden beurkundete Verkäufe von Grundbesitz und GmbH-Anteilen. Zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler und Banken bei Barzahlungen von mehr als 15 000 Euro gegenüber den Behörden anzeigepflichtig. Justiz und Polizei leisten automatisch Hilfsdienste, wenn in einem Strafverfahren oder einem Zivilprozess ein Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkeimt.
Die Bauämter fertigen von genehmigten Baumaßnahmen eine Mitteilung für die Steuerakte des Architekten und des Bauherren. Die Handwerkskammern zeigen konsequent Schwarzarbeiter an, damit der Auftragskuchen nur unter ihrer Klientel verteilt wird. Universitäten, Volkshochschulen und Rundfunkanstalten melden die Honorare für freie Mitarbeiter lückenlos.
Ministerium sammelt Freistellungsaufträge
Segnet ein Steuerzahler das Zeitliche, ist die Preisgabe von Testamenten, Bankkonten und Vermögenswerten für inländische Banken und Nachlassgerichte reine Routine. Beträgt der Nachlass mehr als 250.000 Euro oder das vererbte Kapitalvermögen mehr als 50.000 Euro, checken die Finanzämter sogar alte Steuererklärungen. Steht der angehäufte Wohlstand nicht mit den offiziellen Einkommensverhältnissen des Verstorbenen in Einklang, müssen die Erben finanziell bluten.
Über erteilte Freistellungsaufträge informieren Kreditinstitute das Bundesamt für Finanzen, das die Datenflut von Millionen Bankkonten mit Hilfe des Computers abgleicht. Sparer, die ihr Freistellungsvolumen überziehen, bleiben daher schnell im Netz der elektronischen Rasterfahndung kleben.
Seit 2002 schlüsseln die Banken die freigestellten Erträge sogar getrennt nach Zinsen und Dividenden auf und liefern dem Finanzamt bei schwankenden Aktienerträgen Hinweise auf Spekulationsgewinne. Bei ausländischen Grundbuchämtern fahndet das Bundesamt für Finanzen immer öfter nach schwarz finanzierten Feriendomizilen deutscher Steuerzahler.