Steuer-Tipps und Tricks für Selbstständige

Steuer-Tipps und Tricks für Selbstständige sind nicht nur für Existenzgründer wissenswert, sondern auch für alle, die sich bereits mitten in der Selbstständigkeit befinden. Ob Einzelunternehmer oder Freiberufler, mit dem richtigen Wissen lässt sich Geld sparen, und das von Anfang an.

Der Start in die Selbstständigkeit muss dem Finanzamt innerhalb von 4 Wochen nach Beginn mitgeteilt werden, dazu gibt es das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", das beim zuständigen Finanzamt erhältlich ist.

Schon beim Ausfüllen dieses Formulars entstehen finanzielle Konsequenzen, deshalb sollte sich jeder damit in aller Ruhe befassen. Anhand der in diesem Formular gemachten Angaben entscheidet das Finanzamt über mögliche Einkommenssteuer-Vorauszahlungen oder darüber, ob eine Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht werden muss. Werden Arbeiter und Angestellte beschäftigt, ist auch die Lohnsteuer-Anmeldung erforderlich.

Beim Thema Selbstständigkeit entsteht häufig der Eindruck, dass es sich um schnelle und leicht verdientes Geld handelt, bei dem am Ende sogar noch ein großer Gewinn offenbleibt. Das ist jedoch längst nicht so, wie zahlreiche Einzelunternehmer bestätigen können. Zwar steigt die Zahl derer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bereits seit vielen Jahren stetig an. Viele Existenzgründer geben schon nach kurzer Zeit wieder auf, oder geraten sogar in eine Schuldenkrise, weil sie falsch gerechnet haben.

Wer sich als Kleinunternehmer anmeldet, kann indirekt Steuern sparen, weil er als Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung des Umsatzsteuerrechts mit dem Wahlrecht, weitgehend als Nichtunternehmer eingestuft zu werden. Auch bei niedrigen Umsätzen unter 17.500 Euro im Jahr unterliegt ein Kleinunternehmer der Umsatzsteuerpflicht. Er muss sie auf seinen Rechnungen nicht ausweisen bzw. abführen, da er keinen Vorsteuerabzug nutzen darf.

Die sogenannten freien Berufe, die von Freiberuflern zum Beispiel in wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Weise ausgeübt werden, unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Sollte ein Freiberufler jedoch seine Tätigkeit in Verbindung mit einer gewerblichen Tätigkeit verbunden sein, ist die Einnahme gewerbesteuerpflichtig. Steuern sparen kann der Freiberufler trotzdem, da er zwar keine Buchführungspflicht hat, aber Einkommensteuer zahlen muss. In der Regel müssen Freiberufler auch Umsatzsteuer abführen.

Mit den Steuerspartipps kann es jedem Selbstständigen gelingen, seine Steuerlast zu drücken. Hiermit sind natürlich keine Tipps gemeint, wie man sich um seine Pflicht zur Steuerzahlung drücken kann, sondern ganz einfach die, die durch geschicktes Anwenden und Ausnutzen der gegebenen Möglichkeiten funktionieren. Dabei sollten natürlich die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, dann werden sie vom Finanzamt auch in Abzug gebracht.

Rund um das geschäftlich genutzte Fahrzeug

Wer als Selbstständiger Interessenten und Geschäftskunden aufsuchen muss, um sie zu gewinnen oder um seine Leistung zu erbringen, kann das eigene Fahrzeug als Arbeitsmittel betrachten. Wenn es zu mehr als 90 % zu diesem Zweck genutzt wird, lässt sich damit sogar Steuern sparen. In der Regel wird der Firmenwagen über einen Zeitraum von 6 Jahren abgeschrieben, bei hoher Fahrleistung auch entsprechend kürzer. Auch ein gebraucht gekauftes Fahrzeug kann abgeschrieben werden, dann aber auf die voraussichtlich restliche Zeit der Nutzungsdauer.

  • Im Laufe des Jahres alle Belege sammeln, wie Tankquittungen, Reparaturrechnungen und Belege Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern!

Natürlich wird ein Geschäftsfahrzeug auch einmal privat genutzt, doch dabei gilt es zu beachten, dass der anzusetzende Privatanteil so niedrig wie möglich gehalten werden soll, da er den betrieblichen Gewinn erhöht.

Auch Reise- und Bewirtungskosten zählen in diesen Bereich. Selbstständige können angemessen hohe Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern als Betriebsausgaben geltend machen. Gleiches gilt auch für:

Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

Kunden und Mitarbeiter dürfen zu bestimmten Anlässen beschenkt werden, das sieht auch das Finanzamt so. Ein Teil der Kosten für Geschenke kann zum Steuern sparen eingesetzt werden, aber es gibt auch hier Freigrenzen und sogar eine Aufzeichnungspflicht.

Viele individuelle Steuertipps können über einen Steuerberater erfahren und angewendet werden. Für alle Selbstständige und Freiberufler gelten jedoch auch noch diese:

Das Arbeitszimmer wird besonders gerne eingesetzt, um die Einnahmen bzw. die Steuern zu reduzieren. In der Steuererklärung gibt es dazu eine entsprechende Möglichkeit zum Ansatz. Unbegrenzt können die Kosten für das Arbeitszimmer dann abgesetzt werden, wenn es der stetige Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Mit bis zu 1.250 € pro Jahr kann auch ein Arbeitsplatz in der Werkstatt abgesetzt werden, wenn es keine andere Möglichkeit für einen Büroraum im Unternehmen gibt.

Ein Selbstständiger oder Freiberufler muss selbst für seine Rente sorgen, egal, auf welchem Weg sie das vornehmen. Sehr beliebt ist die Riester- oder Rürup-Rente, die Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Diese Verträge werden staatlich gefördert und der Inhaber des Vertrages hat einen Anspruch auf Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge.

Auch Rückstellungen für die Rente gehören in den Bereich Altersvorsorge für Selbstständige und Unternehmer. Auch dieses Thema kann sehr komplex behandelt werden und sollte von einem Steuerberater unterstützt werden. Bereits 10 Jahre vor der Rente müssen Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Ansonsten ist es keine Steuerentlastung, sondern wird vom Finanzamt als eine verdeckte Gewinnausschüttung angesehen.

Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige können sich steuersparend auswirken. Arbeiten sie länger als 2 Monate bzw. 50 Tage im Jahr, ist das eine zeitlich sehr begrenzte, kurzfristige Beschäftigung und kann durch verschiedene Varianten der Steuerpauschalierung zum Steuern sparen beitragen.

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