Steuerlast mindern Sparerfreibeträge der Kinder nutzen

Berlin (rpo). Wer möchte nicht gerne Steuern sparen? Die Devise lautet oft: Dem Fiskus nur nicht zu viel vom sauer verdienten Geld in den Rachen schmeißen. Familien mit Kindern können Steuern sparen. Dann nämlich, wenn sie die Sparerfreibeträge ihrer Kinder nutzen.

Familien können Steuern sparen, wenn sie ihre Kapitalerträge auf breitere Schultern verteilen. Denn den Kindern stehen genau wie den Eltern jährliche Freibeträge in der Einkommenssteuererklärung zu. Angesichts der deutlichen Kürzung des Sparerfreibetrags ab 2007 könne das ein Weg sein, um die Steuerlast der Familie legal zu mindern, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken. Derzeit sind Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 9.121 Euro pro Sparer steuerfrei.

Die Schenkung von Kapitalvermögen ist derzeit bis zu einem Betrag von 205.000 Euro schenkungssteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.

Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, erläutert der Bankenverband. Die Eltern dürften nach der Schenkung nicht mehr ohne weiteres auf das Kapital und die Zinsen zurückgreifen können, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes eingerichtet haben. Sonst werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Zu beachten ist, dass Kinder über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden, bei hohen Kapitaleinkünften eigene Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Außerdem fallen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen weg. Nicht zuletzt sind für Bafög und andere Förderungsmaßnahmen bestimmte Vermögensgrenzen zu berücksichtigen.

(afp2)
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