Interview Das empfehlen die Steuerberater

Präsident Horst Vinken rät zur raschen Selbstanzeige

Herr Vinken, Sie sind Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Wie hoch sind die Strafen für Steuersünder, die erwischt werden?

Vinken Bei Steuerhinterziehungen von kleinerem und mittlerem Ausmaß ist in der Regel eine Geldstrafe in Abhängigkeit von der hinterzogenen Steuer fällig — zusätzlich zur Steuernachzahlung. Bei großen Hinterziehungssummen droht eine Freiheitsstrafe. Jüngst hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro eine Freiheitsstrafe zwingend ist.

Was sollte ein Steuersünder tun, der noch nicht erwischt wurde?

Vinken Ich rate jedem Steuersünder, schnell reinen Tisch zu machen und eine Selbstanzeige beim Finanzamt zu stellen, bevor die Steuerfahnder ihm auf die Schliche kommen. Mit einer korrekten Selbstanzeige entgeht er wenigstens der strafrechtlichen Verfolgung. Hinzukommt: Wer das Schwarzgeld nicht legalisiert und verstirbt, hinterlässt seinen Erben ein großes Problem.

Wie viel Steuern müssen Anleger zahlen, die Schwarzgeld in der Schweiz haben und sich selbst anzeigen?

Vinken Derzeit müssen Anleger die Erträge aus dem Vermögen mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern, hinzu kommen Zinsen von sechs Prozent pro Jahr. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 50 000 Euro kommt ein Zuschlag von fünf Prozent dazu.

Was ist bei einer Selbstanzeige zu beachten?

Vinken Man sollte bei der Selbstanzeige die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen, eines Steuerberaters oder eines Steuerrechtsanwalts. Denn in der Selbstanzeige muss man seine Steuerschuld schätzen und diese umgehend bezahlen. Doch die Schätzung ist gar nicht so einfach. Stellt sich heraus, dass die Steuerschuld zu gering geschätzt wurde, wird die Selbstanzeige als Teil-Selbstanzeige gewertet — und die hat der Bundesgerichtshof Mitte 2010 für nichtig erklärt. Das heißt: Der Steuersünder wird weiter strafrechtlich verfolgt.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Vinken Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Doch wenn es sich etwa wie bei vielen Fällen von Steuerhinterziehung um eine fortgesetzte Handlung handelt, beträgt sie zehn Jahre.

Antje Höning führte das Gespräch.

(RP)
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