Bei beruflicher Nutzung Computer von der Steuer absetzen
Berlin (RPO). Auch einen privat gekauften Computer können Arbeitnehmer in einigen Fällen von der Steuer absetzen. Wer auf dem PC oder Laptop auch Aufgaben für den Job erledigt, kann die Anschaffungskosten geltend machen. Das erklärte der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Kann der Steuerzahler die berufliche Nutzung glaubhaft machen, geht das Finanzamt üblicherweise von einer je zur Hälfte privaten und beruflichen Nutzung des PC's aus.
Wer mehr geltend machen möchte, muss das im Einzelfall nachweisen. Dazu muss der Steuerzahler alle Anhaltspunkte und Umstände darlegen, die einen höheren beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft machen, erklärt der Bund der Steuerzahler mit Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 12 K 18/07).