Räum- und Streupflicht Das muss man zum Winterdienst wissen
In diesen Tagen ist Deutschland von starken Schneefällen geprägt. Für viele eine Ausnahmesituation. Im südlichen Bayern sind solche Wetterlagen hingegen im Winter fast normal. Doch egal wo in Deutschland man sich aufhält, es gibt einiges zu beachten.
Fakt 1 zum Winterdienst: Winterdienst
Straßen werden meist von Städten und Kommunen von gefallenem Schnee befreit. Für Bürgersteige sind hingegen die Hausbesitzer verantwortlich. Vermieter können diese Pflicht per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen.
Fakt 2 zum Winterdienst: Schneefräse
Die meisten verwenden Schneeschieber oder Besen für die Schneeräumung. Wer eine große Fläche zu beackern hat, der sollte auf eine Schneefräse setzen. Sie lohnt sich aber nur, wenn regelmäßig mit viel Schneefall zu rechnen ist.
Fakt 3 zum Winterdienst: Dachlawinen
Besonders gefährlich sind in schneereichen Gegenden Dachlawinen. Dabei handelt es zumeist um große Schneebretter, die von Dächern abrutschen. Ist auch Eis darin enthalten, sind sie besonders gefährlich.
Fakt 4 zum Winterdienst: Steuern
Wer den Winterdienst nicht selber übernimmt, sondern ihn durch eine professionelle Firma durchführen lässt, kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung von den Steuern absetzen. Darauf weist der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin.
Fakt 5 über den Winterdienst: Streuen
Salz ist in vielen Städten und Kommunen als Streugut verboten. Es schädigt die Umwelt und kann Tiere verletzen. Ratsam ist daher das Streuen mit Sand, Asche und Split. Auch Sägespäne können verwendet werden.
Fakt 6 über den Winterdienst: Sole
Vor allem im Süden Deutschlands kommt bei städtischen Betrieben Sole als Streugut zum Einsatz. Das hochprozentige Salzwasser ist ein Naturprodukt und hoch wirksam gegen Glatteis.
Fakt 7 über den Winterdienst: Fahrzeuge
Autofahrer haben laut ADAC keinen Anspruch darauf, dass Städte und Gemeinden Straßen räumen. Daher liegt das Fahrverhalten in der Verantwortung jedes einzelnen Fahrzeugführers.
Fakt 8 über den Winterdienst: Zeiten
Von Privatpersonen muss der Winterdienst zwischen 7 und 20 Uhr geleistet werden. An Sonn- und Feiertagen erst ab 8 oder 9 Uhr, je nach Region. Nachts muss nichts unternommen werden.
Fakt 9 über den Winterdienst: Vergehen
Wer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt, riskiert zum einen, dass Unfälle passieren, und zum anderen begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Fakt 10 über den Winterdienst: Reinigung
Die meisten Hausbesitzer vergessen, nach dem Winter das Streugut wieder zu entfernen. Doch dazu sind sie verpflichtet. Wer also im Winter streut, muss sich im Frühjahr um die Reinigung kümmern.