Versorgung im Alter Das müssen Sie zur Rente wissen - Tipps und Tricks

„Denn eins ist sicher: die Rente.“ Dieser Satz ist in Deutschland fast schon legendär. Er gehört zu Norbert Blüm wie der Schiefe Turm zu Pisa. Ja, die gesetzliche Rente ist sicher. Aber sie reicht für viele nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.

Rente berechnen und optimieren - das sind die Geheimtipps
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Dass dies nur mithilfe privater Vorsorge geht, ist kein Geheimnis. Denn das Rentenniveau sinkt in Deutschland planmäßig ab. Nach derzeitiger Gesetzgebung ist zum Jahr 2030 nur noch ein Mindestrentenniveau von 43 Prozent garantiert. Deshalb ist klar, dass sich hierzulande eine Menge Leute einen Plan zurechtlegen müssen, wie sie ihre gesetzliche Rente ab dem Renteneintritt aufbessern können.

Seit 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt im Jahr 2031 die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer seine Rente früher erhalten will, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Wo kann ich meine Rente berechnen lassen?

Bevor Sie sich sich jedoch mit den verschiedenen Arten der privaten Vorsorge beschäftigen, erscheint es sinnvoll, einmal zu überschlagen, wie viel Rente Ihnen später in etwa zusteht. Anhand der persönlichen Renteninformation, die Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten, können Sie abschätzen, wie hoch später Ihre Rente sein wird. Dadurch, dass sich Ihre Rente aus Ihrem Lebenslauf ergibt und bestimmte Lebensabschnitte die Rente unterschiedlich stark beeinflussen, ist Ihre Rentenberechnung nicht auf eine kleine einfache Formel reduzierbar. Wichtig: Bei den Berechnungen handelt es sich um Bruttorenten, von denen Sie noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge sowie gegebenenfalls Steuern zahlen müssen.

Die kostenfreien Renteninformation der DRV gibt einen Überblick über den Stand der Rentenhöhe zu einem bestimmten Stichtag. Die zukünftige Rente wird hochgerechnet, wobei die Einzahlungen der Beiträge der vergangenen fünf Jahre zugrunde liegt. Künftige Rentenerhöhungen und -anpassungen sind hier nicht erfasst. Anhand der Zahlen können Sie sich ein Bild davon machen, ob Ihnen die staatliche Rente reicht oder ob Ihnen die Rente zu gering ist.

Die DRV empfiehlt, dass Sie Ihre gespeicherten Zeiten kontrollieren: "Sind alle rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten enthalten – beispielsweise Erziehungszeiten oder Zeiten, in denen Sie Angehörige unentgeltlich gepflegt haben? Sind Ihre Ausbildungszeiten dokumentiert? Klären Sie, ob Sie für bestimmte Zeiten noch freiwillig Beiträge nachzahlen können. Sollten Sie Lücken entdecken oder Fragen haben, nehmen Sie für die Kontenklärung Kontakt mit uns auf und beschaffen Sie bitte möglichst schnell notwendige Nachweise."

Die DRV stellt zudem auf ihrer Homepage einen Online-Rechner kostenfrei zur Verfügung. Damit können Sie ermitteln, wann Sie frühestmöglich oder regulär in Rente gehen können und wie hoch Ihre Altersrente ausfallen wird.

Was ist eigentlich die Rentenreform?

Im Jahr 2004 ist die Rentenreform in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass die Rentenformel durch einen Nachhaltigkeitsfaktor erweitert wird. Rentenanpassungen werden also nun auch davon beeinflusst, wie sich das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zu den Rentnern entwickelt. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, dann fällt die nächste Rentenerhöhung kleiner aus. Im Zuge der zunehmenden Alterung der Gesellschaft, rechnen Experten damit, dass die zukünftigen Renten deutlich geringer ausfallen, als bis vor einigen Jahren zu erwarten war.

Die private Vorsorge ist damit für die arbeitende Generation noch wichtiger für Versicherte geworden als bei den vorherigen Generationen. Als eine vom Staat förderungsfähige Altersvorsorge werden seit 2005 nur noch private Rentenversicherungen anerkannt, die eine lebenslange Leibrente unwiderruflich vorsehen. Die Auszahlung der Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Rentner dürfen zudem ihre Versorgungsanwartschaft nicht veräußern, übertragen oder vererben. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Wie groß ist die Rentenlücke?

Unter einer Rentenlücke versteht man die Differenz zwischen dem letzten monatlichen Nettoeinkommen vor Renteneintritt und der gesetzlichen Altersversorgung. Anhand der persönlichen Renteninformation, die Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, können Sie zum Beispiel über den Online-Rentenlücken-Rechner des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) verschiedene Szenarien durchspielen, welche gesetzliche Rente Ihnen zusteht.

Ein Beispiel: Sie sind 49 Jahre alt, verheiratet und in einem alten Bundesland erwerbstätig. Das Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre und das Bruttoeinkommens des Vorjahres 30.000 Euro. Als angenommene Lohnsteigerung geben Sie zum Beispiel zwei Prozent pro Jahr bis Renteneintritt ein. Nach Eingabe der persönlichen Daten können Sie mit 67 Jahren mit einer monatlichen Nettorente nach heutiger Kaufkraft von etwa 1.005 Euro rechnen. Dies entspricht 57 Prozent des voraussichtlichen letzten Nettolohns in Höhe von 1.763 Euro. Die Differenz zwischen letztem Nettogehalt und Rente beträgt somit 758 Euro pro Monat. Dies ist die Rentenlücke. Zugleich gilt auch, dass Menschen allgemein im Ruhestand nicht mehr das volle Einkommen benötigen. Die Faustregel besagt, dass 80 Prozent des letzten Nettogehalts für die Versorgung im Rentenalter ausreichen. In dem Beispiel entspricht dies rund 1.410 Euro. Mit der Rente von 1.005 Euro fehlen dann aber immer noch 405 Euro pro Monat.

Wie kann ich meine Rente aufbessern?

Das Stichwort für die arbeitende Generation lautet daher seit einiger Zeit „Private Altersvorsorge". Ein Patentrezept gibt es dabei nicht. Jeder muss für sich einen Weg finden, wie er dies umsetzen kann. Eine Möglichkeit ist es, sich auf eigene Faust ein Finanzpolster zuzulegen. Etwa, indem man monatlich einen bestimmten Betrag, beispielsweise 200 Euro, zur Seite legt, um ihn für das Rentenalter anzusparen. Im Zuge des niedrigen Zinsniveaus bietet es sich an, in einen Fondssparplan zu investieren. Dabei zahlt der Anleger regelmäßig einen gleichbleibenden Betrag in einen Fonds ein. Zum Beispiel in einen Aktienfonds. Ziel ist es, bis zum Renteneintritt eine größere Summe anzusparen, um sich seinen Ruhestand zu versüßen.

Da aber nicht jeder sein Geld über die Börse anlegen kann oder will, gibt es noch andere - vom Staat unterstützte - Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen.

Was ist das Besondere an der Privaten Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge unterscheidet sich grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei dieser zahlen Erwerbstätige monatlich Beiträge in einen staatlich organisierten Topf, aus dem umgehend die Renten für die ältere Generation ausgezahlt werden. Private Altersvorsorge basiert im Gegensatz dazu auf individueller Vermögensbildung. Soll heißen: Das Kapital, das während des Berufslebens angespart wird, soll im Alter den Lebensunterhalt sichern.

Ziel der zusätzlichen privaten Altersvorsorge ist es, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Riester-Rente und aus einer betrieblichen, berufsständischen oder sonstigen Altersversorgung zu ergänzen. Falls die Altersrente für den laufenden Lebensunterhalt nicht ausreicht, soll der Rentner auf sein privates Vermögen zugreifen können.

Unter privater Altersvorsorge kann man alle möglichen Arten des Kapitalansammelns verstehen. Ob Sie Ihr Geld in Ihrer Wohnung viele Jahre lang verstecken, ob Sie eine Rentenversicherung abschließen, ob Sie eine Immobilie kaufen oder ob Sie Ihr Kapital an der Börse vermehren - all das kann mehr oder weniger dazu beitragen, dass Sie Ihre gesetzliche Rente im Alter aufbessern.

Welche Vorteile bietet die Riester-Rente?

Die wohl bekannteste Form der staatlich geförderten Privatvorsorge ist die Riester-Rente, die 2002 auf Initiative des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, entwickelt wurde. Der Staat will damit seinen Bürgern helfen, aus eigener Kraft die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Beamtenpensionen auszugleichen. Dabei fördert der Staat nur bestimmte Vorsorgeprodukte. Nur Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert werden, dürfen förderfähige Altersvorsorgeprodukte anbieten.

Mit der Riester-Rente profitieren die Sparer von staatlichen Zulagen oder von steuerlichen Vorteilen. Dadurch können aus vergleichsweise ertragsarmen Finanzprodukten attraktive Geldanlagen werden. Ein großer Vorteil: „Riestern" gilt als eine sichere Anlageform. Die Sparer gehen keine Marktrisiken ein wie bei Investments über die Börse, etwa beim Kauf von Aktien oder Anleihen.

Riester-Verträge eignen sich auch für Menschen, die schon länger gearbeitet haben und zum Beispiel noch zehn oder 20 Jahre bis zum Renteneintritt arbeiten müssen. Dabei gilt: Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher ist die Rendite vom Staat. Beispiel: Ein 50-Jähriger Alleinstehender mit einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro kann mit jeder Vertragsart auf seinen Eigenanteil eine Rendite von mindestens 6,9 Prozent erreichen, wenn er den Vertrag über 15 Jahre bis zu seinem 65. Geburtstag laufen lässt. Diese 6,9 Prozent wären ihm wegen des garantierten Erhalts der Einzahlungen auch mit einem Aktien-Fondssparplan sicher - selbst wenn die Aktienmärkte einbrechen und in die Verlustzone geraten sollten.

Die Riester-Rente zeichnet sich also dadurch aus, dass der Staat Ihre monatlichen Sparraten bezuschusst - insgesamt mit bis zu 40.000 Euro. Die Rente wird Ihnen garantiert ein Leben lang ausgezahlt, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Beim Riestern schließen Sie als Sparer einen Vertrag bei einem privaten Anbieter ab und zahlen bis zum Rentenbeginn Beiträge ein. Dabei erhalten Sie Fördergelder, die unter anderem von der Höhe Ihrer Einzahlungen abhängen. Außerdem können Sie die Beträge von bis zu 2.100 Euro zur Riester-Rente als Sonderausgaben in der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen. Dabei werden von der Steuerersparnis jedoch die erhaltenen Zulagen abgezogen. Welche Variante für Sie günstiger ist, können Sie oder Ihr Steuerberater einmal berechnen.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Riestern dürfen diejenigen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beispielsweise Angestellte, Auszubildende und Beamte. Aber auch geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungs-Freiheit verzichten. Keine Riester-Förderungen erhalten Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, und Arbeitnehmer, die ihre Rentenbeiträge in eine berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlen, etwa Rechtsanwälte, Ärzte und Architekten.

Der Mindesteigenbeitrag liegt seit 2008 bei vier Prozent des rentenversicherungsfähigen Einkommens des Vorjahres, höchstens jedoch bei 2.100 Euro pro Jahr. Der Mindestbeitrag liegt bei jährlich 60 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der familiären Situation des Sparers. Sie besteht zum einen aus einer Grundzulage von jährlich 175 Euro. Und zum anderen aus einer Kinderzulage, die je nach Geburtsjahr 185 Euro (bis 31.12.2007 geboren) oder 300 Euro (01.01.2008 geboren) pro Kind beträgt.

Die Grundzulage steht auch Ehepartnern zu, die selbst nicht zu den Begünstigten gehören. Zahlt der begünstigte Ehepartner seine Eigenbeiträge ein, so erhält der Ehepartner, der beispielsweise selbstständig ist, die volle Grundzulage automatisch, ohne einen eigenen Beitrag zu leisten. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen.

Die Versicherungen bieten unterschiedliche Riester-Modelle an: Es gibt Banksparpläne, Rentenversicherungen, Wohn-Riester-Verträge und Fondssparpläne.

Wann lohnt sich die Riester-Rente?

Zu riestern lohnt sich besonders für Familien mit Kindern, Geringverdiener und gut verdienende Singles. So steht einer Familie mit zwei vor 2008 geborenen Kindern eine staatliche Förderung von 720 Euro pro Jahr zu. Sind die Kinder ab 2008 geboren, liegt der Anspruch sogar bei 950 Euro. Je nach steuerlicher Situation kann es allerdings sinnvoll sein, dass nur ein Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließt, auf den die Kinderzulagen fließen.

Auch für Geringverdiener ohne Kinder, deren geringfügige Beschäftigung nur kurz- oder mittelfristig angelegt ist, ist die Riester-Rente interessant. Wegen des geringen Einkommens ist der Mindesteigenbeitrag niedrig. Die Zulage in Höhe von 175 Euro gibt es auf jeden Fall. Wer allerdings dauerhaft geringfügig beschäftigt ist, wird im Alter auch nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten.

Der Abzug von Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro für unmittelbar Förderberechtigte macht sich vor allem für gut verdienende Singles bemerkbar. Wer den höchsten Grenzsteuersatz bezahlt, für den fällt der Steuervorteil durch den Abzug entsprechend hoch aus und macht den wesentlichen Anteil der Förderung aus. Folgende Beispielrechnung verdeutlicht die Steuervorteile der Riester-Rente für Gutverdiener. Angenommen, Sie haben ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Um die volle Grundzulage zu erhalten, müssten Sie vier Prozent dieses Einkommens einzahlen. Der Gesetzgeber hat die Einzahlung zur Riester-Rente allerdings auf einen Maximalbetrag von 2.100 Euro gedeckelt. Davon können Sie noch einmal die Grundzulage in Höhe von 175 Euro abziehen. Das ergibt einen Beitrag von 1.925 Euro im Jahr. Die 1.925 Euro können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 746 Euro.

Wo kann ich die Riester-Rente beantragen?

Die Riester-Rente schließen Sie über eine private Versicherung ab. Die Zulagen müssen Sie bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Dies übernimmt der Versicherer in Ihrem Namen. Damit Sie nicht jedes Jahr einen Antrag ausfüllen müssen, können Sie Ihrem Versicherungsanbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen. Ihr Bevollmächtigter muss der ZfA Veränderungen melden, sobald Sie ihm dies mitgeteilt haben. Beispielsweise, wenn Sie heiraten oder Nachwuchs bekommen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Staatliche Zulagen erhalten Sie nicht nur im Rahmen der Riester-Rente. Diesen Vorteil können Sie auch bei vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen - falls die Bedingungen erfüllt werden. Angestellte, Beamte oder Berufs- und Zeitsoldaten können bei ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) beantragen. Wie viel der Arbeitgeber zum privaten Vermögensaufbau beiträgt, steht in den entsprechenden Tarif- und Arbeitsverträgen und ist je nach Branche unterschiedlich. Sie dürfen die VL für vieles verwenden: Beliebt ist beispielsweise der Abschluss eines Bausparvertrages. Weiter können Sie mit dem Geld Ihre Schulden für das eigene Haus oder die eigene Wohnung tilgen. Häufig suchen sich VL-Sparer Fonds aus, etwa Aktienfonds.

Sie dürfen auch einzelne Aktien kaufen, beispielsweise Belegschaftsaktien, mit denen Sie sich an dem Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, beteiligen. In beiden Fällen, sowohl beim Bausparen als auch beim Beteiligungssparen, können Sie eine staatliche Förderung beantragen. Dies ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Zum Beteiligungssparen gehören auch Aktienfonds.

VL können Sie auch in Banksparpläne und Lebensversicherungen einzahlen. Dafür gibt es aber keine Arbeitnehmersparzulage. Verträge über vermögenswirksame Leistungen laufen sieben Jahre.

Wie viel dürfen Rentner zur Rente dazuverdienen?

Wer es während des Arbeitslebens nicht schafft, fürs Alter privat vorzusorgen, hat noch eine andere Möglichkeit, seine Rente aufzustocken. Sie können sich als Rentner oder Pensionär etwas hinzuverdienen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie vergleichbares Einkommen wie zum Beispiel Abgeordnetenbezüge.

Grundsätzlich gilt: Jede Nebentätigkeit, die den Grundfreibetrag von 450 Euro monatlich nicht überschreitet, stellt kein Problem dar. Der Verdienst wirkt sich nicht auf die Rente aus. Dies gilt sowohl für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten.

In jedem Kalenderjahr dürfen Sie 6.300 Euro hinzuverdienen. Überschreiten Sie diesen Betrag, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch zwölf geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet. Sie erhalten dann nur noch eine Teilrente. Ab einem bestimmten Alter können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Wer über 450 Euro im Monat verdient, ist vor Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch sozialversicherungspflichtig. Gegebenenfalls müssen Sie in dann auch zusätzlich Steuern zahlen. Diese Regelaltersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang. Denn das Alter für den regulären Renteneintritt wird schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben.

In bestimmten Fällen müssen auch Rentner einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent entrichten - etwa, wenn sie eine Teilrente beziehen oder eine Altersvollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen. Von dieser Pflicht können sie sich unter bestimmten Umständen befreien lassen - dafür müssen sie jedoch beim Arbeitgeber einen Antrag stellen.

Wie hoch ist der Steuerfrei-Betrag auf die Rente?

Mehr als 25 Millionen Renten zahlt die Deutsche Rentenversicherung derzeit aus. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt dabei monatlich bei 895 Euro. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 ermittelt. Aber wie sieht das mit der Besteuerung als Rentner aus?

Wer als Alleinstehender mehr als 9.168 Euro Einkünfte pro Jahr hat, muss seine Rente versteuern. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert von 18.336 Euro. Neben der Rente gehören zu den Einkünften unter anderem auch Zinsen sowie Einkünfte aus Vermietung. Wie viel Steuern Sie für Ihre Rente zahlen müssen, kommt darauf an, wann Sie in Rente gegangen sind. Wenn Sie 2005 oder vorher Rentner geworden sind, versteuern Sie 50 Prozent der Rente. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente jedes Jahr an, bis 2040 dann 100 Prozent der Rente versteuert werden müssen.Wer zum Beispiel 2019 in den Ruhestand geht, muss 78 Prozent seiner Rente versteuern. 2020 sind es dann 80 Prozent.

2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt, wie beschrieben, Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente in der Regel von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Wie hoch ist die Steuer auf die gesetzliche Rente in Deutschland?

Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet laut der DRV jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, des Sie nicht versteuern müssen. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Der DRV rechnet ein Beispiel vor: Maren, die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2019 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 14.745 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 8.745 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages, der 9.168 Euro im Jahr 2019 beträgt, muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat. Wenn Sie Ihre Rente zeitweilig als Teilrente erhalten oder wenn diese wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird, wird der Rentenfreibetrag entsprechend angepasst.

Altersrente für langjährig Versicherte

Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Wie kann ich mit 63 in Rente gehen?

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

Warum ist meine persönliche Lebenssituation so wichtig?

Welchen Weg Sie bei der privaten Altersvorsorge einschlagen, hängt auch immer mit Ihrer persönlichen Lebenssituation zusammen. Wichtig ist vor allem auch Ihre familiäre Lage. Sind Sie alleinstehend und möchten dies auch bleiben? Dann dürfte sich Ihre Planung in der Regel recht übersichtlich gestalten. Sie wissen am besten, welche laufenden Ausgaben Sie haben und welche materiellen Ansprüche Sie im Laufe Ihres Lebens haben werden. Komplexer wird es vielleicht, wenn Sie noch sehr jung, vom Rentenalter noch weit entfernt sind und noch nicht ganz klar ist, wie Ihre langfristige Lebensplanung aussehen soll. Eine konkrete Einschätzung Ihres Versorgungsbedarfs ist in diesem Fall kaum möglich. Zugleich sollten Sie es nicht vernachlässigen, auch in jungen Jahren fürs Alter zu sparen und den Grundstock für eine später genauer planbare Altersversorgung zu legen.

Berufstätigen Paaren stellt sich die Frage, wie viel jeder zur gemeinsamen Alterskasse beitragen kann. So spielt es dabei eine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Denn nur Ehepaare haben beim Tod eines Ehepartners die Möglichkeit, eine Witwen- oder Witwerrente zu beziehen. Unverheiratete sind hingegen nach dem Verlust des Partners auch finanziell auf sich allein gestellt.

Wenn Sie Kinder haben oder planen, Nachwuchs zu bekommen, sollten Sie überlegen, ob Ihre Kinder voraussichtlich bei Ihrem Renteneintritt auf eigenen finanziellen Füßen stehen oder beispielsweise als Studierende noch auf die Eltern angewiesen sind. Dadurch könnte sich der Finanzbedarf im Alter erhöhen. Bei der Altersvorsorge besteht zudem bei vielen Ehepartnern, zumeist betrifft es die Frauen, Klärungsbedarf, ob sie nach den Jahren der Kindererziehung wieder ins bezahlte Erwerbsleben einsteigen wollen. In Scheidungsfällen sollte das erreichte Versorgungsniveau des entsprechenden Ehepartners im Alter ermittelt werden. Dies betrifft vor allem die Zahlungen, die vom ehemaligen Ehepartner erwartet werden können.

(GH)
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