Richter haben entschieden Eigenbedarfskündigung muss gut begründet werden

Berlin · Kündigt ein Eigentümer eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs, muss er das gut begründen. Allein die Angabe, der Vermieter wolle selbst in der Wohnung wohnen, reiche nicht aus, befand das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin (Az.: 9 C 128/11). Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund (Heft 4/2012).

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Foto: ddp

Kündigt ein Eigentümer eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs, muss er das gut begründen. Allein die Angabe, der Vermieter wolle selbst in der Wohnung wohnen, reiche nicht aus, befand das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin (Az.: 9 C 128/11). Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund (Heft 4/2012).

In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümerin den Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt. Begründet hatte die Frau die Kündigung damit, dass sie die Wohnung unter Aufnahme eines Kredits gekauft habe und nun darin leben wolle. Zudem besitze sie sonst kein Immobilieneigentum.

Diese Begründung reichte den Richtern nicht. Die bloße Angabe des Selbstnutzungswunsches reiche nicht aus, befanden sie. Erforderlich seien auch konkrete Angaben zur jetzigen Wohnsituation, damit der Mieter den Selbstnutzungswunsch überprüfen könne.

(dpa)
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