Fragen und Antworten Countdown: Die Rente mit 67 kommt

Berlin (RPO). Die umstrittene Rente mit 67 Jahren rückt näher: Ab 2012 werden Millionen Bundesbürger länger arbeiten müssen, wenn sie sich ohne Abzüge zur Ruhe setzen wollen. Das Rentenalter von heute 65 wird für alle ab 1947 Geborenen schrittweise um bis zu zwei Jahre angehoben. Die Jüngeren trifft das Gesetz am härtesten: Ab Jahrgang 1964 liegt die Hürde für den Ruhestand in der Regel bei vollen 67 Jahren.

Rente mit 67 - die wichtigsten Fragen
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Foto: AP

Wer sich früher aus dem Job verabschieden will, darf das in Zukunft frühestens ab 63 tun - und muss schlimmstenfalls das Doppelte an Einbußen verkraften. Heute verzichten Bürger, die frühzeitig in Rente gehen, im Schnitt auf 100 Euro im Monat, lebenslang.

Von der Rente mit 67 gibt es aber auch Ausnahmen. Die Berater der Deutschen Rentenversicherung hätten bereits alle Hände voll zu tun, um die vielen Anfragen zu beantworten, sagt Sprecher Dirk von der Heide. Hier die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung:

Warum müssen die Deutschen länger arbeiten?

Die Rente mit 67 soll sicherstellen, dass das Rentensystem stabil bleibt und die Beiträge für die Jüngeren bezahlbar. Denn: Die Deutschen leben immer länger und bekommen immer länger Rente vom Staat. Männer etwa 15 Jahre lang (1960 waren es nur etwa zehn Jahre) und Frauen rund 20 Jahre lang (1960: circa elf Jahre).

Wer kann künftig wann in Rente gehen?

Die Altersgrenze steigt ab dem nächsten Jahr für die Jahrgänge 1947 bis 1964 in Tippelschritten auf 67 Jahre. Je älter, desto verkraftbarer: 1949 Geborene können beispielsweise mit 65 Jahren und drei Monaten in Rente gehen. Der Jahrgang 1960 darf das erst mit 66 Jahren und vier Monaten tun. Wer 1964 oder später geboren ist, kriegt seine Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren. Wer zwei Jahre länger einzahlt, bekommt voraussichtlich aber auch etwas mehr raus. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen macht das derzeit rund 52 Euro im Monat aus, in den neuen Ländern heute etwa 46 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung vorrechnet.

Was ist mit einer früheren Rente?

Mit 60 sich aufs Altenteil zurückzuziehen, wird endgültig zum Auslaufmodell. Wer nicht bis 67 arbeiten kann oder will, kann erst ab 63 in Rente gehen, wenn mindestens 35 Jahre Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden und respektive Zeiten für Ausbildung, Wehrdienst, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung da sind. Der frühzeitige Rückzug ist zudem mit teils empfindlichen Einbußen verbunden. Lebenslang. Außerdem gilt: Auch die Hinterbliebenenrente für Witwen oder Witwer fällt dann geringer aus.

Wie hoch sind die Abschläge?

Das hängt von Geburtsjahr und Renteneintrittsalter ab. Grundsätzlich werden für jeden Monat, den der Betroffene früher in den Ruhestand geht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Wer sich also erst mit 67 Jahren aus dem Job verabschieden darf, aber schon volle vier Jahre früher gehen möchte, muss auf 14,4 Prozent seiner Rente verzichten. Und das ist noch nicht alles: Weil er vier Jahre weniger einzahlt, schrumpft außerdem der Rentenbetrag, von dem Abschlag weggeht. Was das in Euro ausmacht, können Versicherungsberater im Einzelfall vorrechnen. Das kostenlose Servicetelefon ist unter 0800 1000 4800 erreichbar.

Was ist bei Krankheit?

Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Eintrittsalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Beruf ausscheidet, muss in der Regel Kürzungen bis 10,8 Prozent hinnehmen. Für schwerbehinderte Bürger ab Jahrgang 1952 steigt die Altersgrenze ebenfalls von 63 auf 65. Sie können ab 62 in Rente gehen - wenn sie Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Sonderfall: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Was ist neu ab 2012?

Bürger, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, werden als "besonders langjährige Versicherte" belohnt und dürfen mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Das gilt auch dann, wenn sie unter die Neuregelung der Rente mit 67 fielen und eigentlich länger arbeiten müssten. Davon können unter Umständen Mütter mit Kindern profitieren. Denn die Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird angerechnet. Arbeitslosigkeit zählt nicht.

(dapd/sgo)
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