Urteil des NRW-LandessozialgerichtsRentenversicherung darf Einkommen des Ehemanns auf Grundrente anrechnen
Das Einkommen des Ehegattens darf auf die Grundrente der Ehefrau angerechnet werden. Diese Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist laut einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts verfassungsgemäß.