Mietrechts-Tipp Wohnungssuchende müssen Fragebögen nicht ausfüllen

Berlin · Um die Selbstauskunft kommt heute kein Wohnungssuchender mehr herum. Makler, Eigentümer oder Wohnungsunternehmen fragen aber nicht nur wirklich Wissenswertes ab, sondern häufig auch Privates, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) feststellte.

Wichtige Mieturteile, die Sie kennen sollten
Infos

Wichtige Mieturteile, die Sie kennen sollten

Infos
Foto: ddp

Grundsätzlich gilt: Das Ausfüllen der Fragebögen ist freiwillig. Wer aber nicht antwortet, hat häufig kaum eine Chance, die gewünschte Wohnung zu bekommen. Deshalb empfiehlt der Mieterbund, alle Fragen zu beantworten. Die Antworten müssten aber nicht immer hundertprozentig stimmen.

Allerdings gilt: Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann, Fragen nach dem Einkommen und nach dem Arbeitsplatz. Die Wahrheit muss der Mieter auch sagen, wenn es darum geht, wer und wie viele Personen einziehen sollen.

Anders sieht es aber bei Fragen aus, die mit dem Mietvertrag nicht unmittelbar etwas zu tun haben. Fragen, wie zum Beispiel, ob Kinder geplant sind, ob der Ehepartner Ausländer ist, ob Vorstrafen vorliegen, wie man sich die ideale Wohnungseinrichtung vorstellt, kann der Mieter beantworten, wie er will.

Einige Beispiele: Wie oft erhalten Sie Besuch? Antwort: Selten, bin ein stiller und ruhiger Mieter. Kein Vermieter will, dass es in seinem Haus wie in einem Taubenschlag zugeht. Welche Musikrichtung bevorzugen Sie? Antwort: Klassik. Kein Vermieter will eine Diskothek im Haus, und laute Heavy-Metal-Musik stört den Hausfrieden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort