Nachmessen Wohnfläche: Viele Tricks bei Berechnung

Seeheim (rpo). Bauherren und Immobilienkäufer sollten genau darauf achten, was ihnen als Wohnfläche verkauft wird. In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Interessenten eine Wohnfläche berechnet wird, die gar nicht gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mittlerweile ist es gängig geworden, ganze Dachgeschosse, Terrassen oder Wintergärten in die Wohnfläche einzurechnen, um bessere Erlöse zu erzielen.

Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) berichtet, werden die Versuche, Bauherren und Immobilienkäufer bei der Wohnflächenberechnung zu betrügen, immer dreister. "Ziemlich kaltschnäuzig" werden dem Verband zufolge Balkone, Treppen, Loggien und unbeheizte Wintergärten, Dachgeschosse, Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche addiert, um höhere Verkaufserlöse zu erzielen.

Bei Dachgeschossen werde häufig die gesamte Grundfläche als Wohnfläche berechnet - die Bereiche unter den Dachschrägen inklusive. Dabei dürften nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett als Wohnfläche kalkuliert werden, erklären die Fachleute. Raumabschnitte zwischen einem und zwei Metern lichter Höhe dürften nur zur Hälfte, niedrigere Bereiche gar nicht bei der Wohnflächenberechnung hinzugezogen werden.

Für Balkone, Loggien, Dachgärten und sogar Terrassen gilt: Sie dürfen in der Regel mit einem Viertel, aber maximal bis zur Hälfte ihrer Grundfläche zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Treppenhäuser oder -absätze haben in der Wohnflächenberechnung eben so wenig zu suchen wie Kellerräume oder Abstellräume, stellt der Verband klar.

Die Fachleute raten Bauherren oder Käufern auf eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung zu bestehen. Diese gilt bundesweit und regelt, was berechnet werden muss. Wurde auf Basis von Bauplänen gerechnet, sollte darauf bestanden werden, abschließend im Objekt die Angaben zu prüfen.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort