Winter Vermieter muss Mindesttemperatur garantieren

Köln/Düsseldorf (rpo). Vermieter müssen im Herbst und Winter dafür sorgen, dass sich ihre Wohnungen auf eine ausreichende Mindesttemperatur beheizen lassen. Mieter wiederum sollten darauf achten, dass ihre Wohnungen nicht zu sehr auskühlen, wenn sie beispielsweise in Urlaub sind.

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Foto: AP

Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland West (IVD) in Köln muss eine Mietwohnung in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April mindestens auf 22 Grad beheizt werden können. Grundsätzlich sollten sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer Wohnräume nicht zu sehr auskühlen lassen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Das Aufheizen koste sonst viel Energie.

Die Frist vom 1. Oktober bis 30. April gilt, sofern im Mietvertrag keine andere Heizperiode vereinbart wurde. Unter Umständen muss der Vermieter die Heizungsanlage aber auch außerhalb dieser Periode starten: und zwar dann, wenn die Temperaturen in der Wohnung auf unter 18 Grad sinken und abzusehen ist, dass die kühleren Außentemperaturen mindestens einen Tag andauern. Kann die Wohnung nicht entsprechend geheizt werden, gilt dies laut IVD als Mangel, was zu Mietminderungen führen könne. Es reiche jedoch, wenn die Mindesttemperatur zwischen 7 und 23 Uhr erreicht werde.

Auch bei einem Urlaub oder Wochenendausflug sollten die Temperaturen in Wohnräumen nicht unter rund 15 Grad fallen. "Sonst kostet das Aufheizen zu viel Energie", erklärt Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer im Winter in Urlaub fährt, sollte den Frostschutz an seiner Heizung aktivieren und sich über die Wetterprognose informieren, rät Wilmes. "Wenn es wirklich minus 20 Grad kalt ist, sollten Sie vom Urlaubsort aus Freunde oder Nachbarn bitten, die Heizung anzustellen, falls Sie es selber nicht getan haben."

(gms)
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