Mieten Umbauten nur mit Zustimmung des Vermieters

Eine Wand einziehen oder neue Fliesen legen: In einer Mietwohnung sind alle Umbauten von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

 Umbauten einer Mietwohnung darf der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Umbauten einer Mietwohnung darf der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Foto: Photographee.eu/Shutterstock.com

<p>Eine Wand einziehen oder neue Fliesen legen: In einer Mietwohnung sind alle Umbauten von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

Ein Mieter darf in seiner Wohnung nur dann Umbauten vornehmen, wenn der Vermieter diesen Maßnahmen zugestimmt hat. Einen Anspruch auf die Zustimmung zu solchen Arbeiten hat er aber nur in Ausnahmefällen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

So kann der Mieter nur dann die Zustimmung des Vermieters verlangen, wenn die Umbauten für die behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder den Zugang zu ihr erforderlich sind und der Mieter ein berechtigtes Interesse hieran hat. Allerdings kann der Vermieter die Zustimmung auch dann verweigern, wenn seine eigenen entgegenstehenden Interessen oder die der anderen Mieter überwiegen. So kann er die Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifters verweigern, wenn dieser die Nutzung der Treppe durch die anderen Mieter erheblich einschränkt.

Unabhängig davon, welche Umbauten der Mieter durchführen will, kann der Vermieter seine Zustimmung immer davon abhängig machen, dass der Mieter sich verpflichtet, diese bei einem Auszug zurückzubauen. Zusätzlich kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter ihm eine angemessene Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes leistet.

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