Garten Tipps für den Spielgeräte-Kauf
Nürnberg (rpo). Wenn draußen das Wetter gut ist, sollten Kinder Zeit und Platz zum Toben haben. Denn dann ist die Zeit für Schaukeln, Baggern und Sandkästen. Damit es hinterher keine Verletzten gibt, sollten Eltern beim Kauf von Spielgeräten einige Tipps beherzigen.

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Siegel auf den Produktpackungen garantieren die Einhaltung umfangreicher Sicherheitsstandards. Trotzdem sollte nicht nur beim Kauf genau hingeschaut werden. Hundertprozentige Sicherheit - da sind sich die Experten einig - gibt es nicht. Laut Georg Schwarz vom Institut für Warenprüfung und Qualitätsüberwachung LGA in Nürnberg ist das auch nicht unbedingt gewünscht: "Wenn ein Spielzeug Spaß-Wert haben soll, ist es oft mit Gefahren verbunden." So würde das Schaukeln keinen Spaß machen, wenn sich die Kinder nicht richtig austoben könnten - und dabei ist ein Sturz eben nicht ausgeschlossen.
Doch das Risiko, dass die Schaukel wegen eines Materialfehlers den Dienst versagt oder der Plastikbagger scharfe Kanten hat, lässt sich verhindern - indem auf Siegel wie "GS - Geprüfte Sicherheit" geachtet wird. "In Deutschland gibt es mehr als 50 Prüfinstitute, die das Zeichen verleihen dürfen", sagt Jürgen May von Intertek Labtest in Wiesbaden. Neben seinem Institut und LGA gehört dazu auch der TÜV.
Wer ein Spielgerät oder ein Spielzeug mit "GS"-Zeichen ausgewählt hat, sollte sich fragen: Was wird mein Kind damit anstellen? Gehört es zu den Wagemutigen und ist auf dem Spielplatz schon häufig von der Schaukel gestürzt? Dann ist selbst eine bestens geprüfte Schaukel für den Garten vielleicht nicht die beste Wahl. "Eltern kennen ihr Kind ja am besten", sagt Georg Schwarz.
Nach dem Kauf müssen sie auf jeden Fall die Gebrauchs- und Montageanleitung lesen, sagt Wolfgang Wagner, Produktprüfer beim TÜV Thüringen in Erfurt. "Da stehen im Falle einer Schaukel zum Beispiel die Sicherheitsabstände drin, die beim Aufstellen eingehalten werden müssen." Wer diese nicht beachtet, riskiert, dass sein Kind beim Abspringen etwa gegen eine nahe Mauer oder einen Zaun prallt.
Gelegentliche Kontrolle ratsam
Ein lückenloses Überwachen der Kinder ist unmöglich und unnötig. Gelegentliche Kontrolle ist nach Ansicht der Experten dennoch ratsam. Denn welche Mutter kann garantieren, dass ihr Sohn nicht unversehens seine halbe Schulklasse zum gemeinsamen Hüpfen auf dem Minitrampolin zusammentrommelt? Das "Tattoo Trampolin" von Berg Toys etwa ist laut Sprecher Oliver Galeotti in Kleve für ein Sprunggewicht bis 120 Kilo ausgelegt - das bei gleichzeitiger Belastung durch eine ganze Schar von Kindern sicher überschritten wird.
"Problematisch ist es auch, wenn Eltern zum Beispiel Kindern, die jünger als drei Jahre sind, Spielgeräte für ältere Kinder geben", so Georg Schwarz von LGA. Spielgefährte für Unter-Dreijährige etwa dürfen laut Guido Meitler vom Hersteller Puky in Wülfrath einer Norm der EU zufolge über keine losen Teile verfügen, die geschluckt werden könnten. Räder für ältere Kinder müssen diese Anforderung nicht erfüllen und könnten daher für die Kleineren eine Gefahr darstellen.
CE ist kein Prüfzeichen
Knifflig wird es, wenn der Sprössling beim Urlaub am Mittelmeer etwa eine Luftmatratze haben will, diese aber kein aus Deutschland bekanntes Prüfsiegel, sondern lediglich das europäische "CE"-Zeichen trägt. "Das suggeriert nur, dass das Produkt nach bestimmten Normen hergestellt wurde, es ist aber kein Prüfzeichen", so Wagner vom TÜV. Daher liegt es an den Eltern, zu überprüfen, ob die Matratze nicht etwa scharfe Kanten hat oder ungewollt Luft verliert.
Aus der Tatsache, dass sich Verletzungen nie komplett ausschließen lassen, sollten Eltern jedoch eine Konsequenz auf keinen Fall ziehen: ihre Kinder in Watte zu packen. Denn laut Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn ist es gerade das regelmäßige Bewegen und Toben, das die motorischen Fähigkeiten der Kinder schult. Und das trägt langfristig dazu bei, Unfälle zu verhindern.