Betriebskostenabrechnung Professionelle Hilfe ist sinnvoll

Berlin (RPO). Vermieter sollten bei der Abrechnung der Betriebskosten ihrer Mietwohnungen unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Andernfalls drohen Klagen seitens der Mieter.

Das rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. "Denn aufgrund der Flut an Vorschriften, Urteilen und steuerlichen Neuregelungen bestehen zahlreiche Fehlerquellen, die insbesondere für private Vermieter nur schwer zu überblicken sind."

Vielfach sei es für Vermieter ratsam, einen professionellen Hausverwalter zu engagieren, der sich mit der Erstellung von Betriebskostenrechnungen auskennt. "Das spart Zeit, Nerven und letzten Endes Kosten", so Schick. Zudem könne ein Verwalter bei Unstimmigkeiten gut zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, weil er über eine professionelle Distanz verfüge.

Vermieter darf nicht alle Kosten umlegen

Welche Kosten der Vermieter trägt und was er auf die Mieter umlegen darf, steht in der Betriebskostenverordnung. Grundsätzlich kann der Vermieter regelmäßige Kosten für Betrieb, Pflege und Wartung des Hauses und seiner Anlagen abrechnen, zum Beispiel Grundsteuer, Wasserversorgung und Müllabfuhr.

Alle Kosten für Verwaltung und Reparaturen dagegen hat er selbst zu tragen. "Verfügt das Haus beispielsweise über einen Fahrstuhl, müssen die Mieter regelmäßige Wartungsarbeiten und die Gebühren für das Notrufsystem zahlen. Wenn sich allerdings bei der Wartung herausstellt, dass Teile ausgetauscht werden müssen, ist der Vermieter in der Pflicht", erklärt Ulrich Löhlein vom IVD.

Kosten müssen nachvollziehbar sein

Maßgeblich für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ist, dass sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. So müssen in jedem Fall die Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils sowie der Abzug der Vorauszahlungen enthalten sein. "Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Wunsch Einsicht in alle Dokumente zu gewähren. Auf diesem Weg können Unklarheiten beseitigt werden, ohne dass die Betriebskostenabrechnung generell zu einem komplizierten juristischen Zahlenwerk wird", so Schick.

(dapd/mais)
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