Folgen Nachbarschaftshilfe: So sieht's rechtlich aus

Wiesbaden (rpo). Wer in Urlaub fährt und einen Nachbarn hat, der nach dem Haus sieht, den Briefkasten leert, Blumen gießt und die Katze füttert, darf sich glücklich schätzen. Doch auch bei dieser Nachbarschaftshilfe sollte man die rechtlichen Grundlagen nicht aus den Augen verlieren.

Denn wenn der hilfsbereite Nachbar aus Versehen etwas kaputt macht, ist schnell der Streit da, wer den Schaden ersetzen muss. Ein helfender Nachbar haftet nämlich nach einem Bericht der R+V-Versicherung in Wiesbaden in der Regel nicht für einen Schaden, den er beim Housesitting versehentlich anrichtet. Der Urlauber bekommt folglich den Schaden nicht ersetzt.

Die Begründung: Ein Nachbar übernimmt beispielsweise mit Blumen gießen und Katze füttern uneigennützige Tätigkeiten, die normalerweise der Urlauber selbst erledigt. Diesem hätten solche Missgeschicke ebenfalls passieren können und er wäre dann auch nicht versichert gewesen. Wichtig ist es deshalb, mit seiner Haftpflichtversicherung zu klären, ob sie für Schäden aus Freundschaftsdiensten aufkommt.

Manche Versicherungen bieten dafür auch Zusatzdeckungen an. Wenn Urlauber auf Nummer sicher gehen wollen, sind sie bei professionellen Housesittern oder Tierpflegern an der richtigen Adresse. Diese sind normalerweise über die Firmenhaftpflichtversicherung gegen solche Schäden versichert.

(afp)
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