Mieten Musizieren in der Wohnung

Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Dabei müssen sie sich aber an die Ruhezeiten halten.

 Musizieren ist in Wohnungen generell erlaubt.

Musizieren ist in Wohnungen generell erlaubt.

Foto: Africa Studio/Shutterstock.com

<p>Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Dabei müssen sie sich aber an die Ruhezeiten halten.

Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Dabei müssen sie sich aber an die Ruhezeiten halten.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Der Vermieter kann das nicht generell verbieten. Da jedoch andere Mieter einen Anspruch darauf haben, nicht übermäßig belästigt zu werden, ist das Musizieren während der Ruhezeiten verboten.

Absolutes Verbot ist unwirksam

Die üblichen Ruhezeiten sind mittags von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr. Doch selbst außerhalb der Ruhezeiten gilt das Rücksichtnahmegebot: So sollte nicht länger als zwei bis drei Stunden am Tag musiziert werden.

Abweichend von den genannten Ruhezeiten kann der Vermieter im Mietvertrag oder in einer Hausordnung aber auch andere Zeiten bestimmen, in denen das Musizieren verboten ist. Ein absolutes Verbot ist in der Regel jedoch unwirksam. Das gilt nur dann, wenn das Verbot bei Vertragsschluss individuell mit dem Mieter vereinbart wird und dieser gegenüber den anderen Bewohnern des Hauses nicht benachteiligt wird.

(RPO)
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