Mieten Ohne Vermieter-Erlaubnis kann Partner nicht einziehen

Möchte ein Mieter mit seinem Partner zusammenziehen, muss der Vermieter vorher zustimmen. Ehepartner und Kinder dürfen ohne gesonderte Erlaubnis einziehen.

 Bevor der Partner einziehen darf, muss der Vermieter zustimmen.

Bevor der Partner einziehen darf, muss der Vermieter zustimmen.

Foto: Dubova/Shutterstock.com

<p>Möchte ein Mieter mit seinem Partner zusammenziehen, muss der Vermieter vorher zustimmen. Ehepartner und Kinder dürfen ohne gesonderte Erlaubnis einziehen.

Möchte ein Mieter mit seinem Partner zusammenziehen, muss der Vermieter vorher zustimmen. Ehepartner und Kinder dürfen ohne gesonderte Erlaubnis einziehen.

Möchte ein Mieter weitere Personen dauerhaft in seine Wohnung aufnehmen, braucht es dafür grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Dies gilt auch für den Zusammenzug mit einem festen Partner. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind von dieser Regel allerdings ausgenommen.

Kinder dürfen einziehen

Auch wenn die eigenen Kinder oder Stiefkinder des Mieters mit in die Wohnung ziehen wollen, muss hierfür keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Hierbei spielt das Alter der Kinder und deren wirtschaftliche Situation keine Rolle. Die Wohnung muss aber gemeinsam genutzt werden. Eine Übergabe an die Kinder oder den Ehe- oder Lebenspartner bei gleichzeitigem Auszug des eigentlichen Mieters kann nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen.

Durch den Einzug weiterer Personen darf es aber nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Bei einer solchen Überbelegung der Wohnung ist der Vermieter gegebenenfalls sogar berechtigt, das Mietverhältniss zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Überbelegung auf der Geburt eines Kindes beruht.

(RPO)
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