Urteil des BGH Mieterhöhung nach Modernisierung

Berlin/Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter eingeschränkt. Dem Urteil zufolge müssen sie Modernisierungen außerhalb ihrer Wohnung und die damit verbundenen Mieterhöhungen hinnehmen.

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Foto: ddp

Es gebe nur wenige Möglichkeiten, sich gegen eine solche Maßnahme und die damit verbundene Mieterhöhung zu wehren, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DBM) in Berlin.

Der BGH hatte entschieden, dass Vermieter Modernisierungskosten auch dann auf die Mieter umlegen können, wenn sie die Baumaßnahmen vorher nicht angekündigt hatten (Az. VIII ZR 164/10). Das Gesetz sieht zwar eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen vor.

Diese Pflicht solle es jedoch dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Bauarbeiten einzustellen und gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen, so der BGH. Es sei hingegen nicht Zweck der Vorschrift, das Recht zur Mieterhöhung einzuschränken.

Mieter könnten sich nach dieser Entscheidung nur noch gegen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb ihrer Wohnung wirksam wehren, sagte Ropertz. "Selbst wenn die Ankündigung auf dem Tisch liegt, muss ich in diesem Fall die Handwerker nicht reinlassen." Das sei bei Maßnahmen außerhalb der Wohnung nun nicht mehr möglich.

Im konkreten Fall hatte die 86-jährige Mieterin einer Wohnung im zweiten Stock eines Hauses in Berlin dem geplanten Einbau eines Aufzugs widersprochen. Daraufhin hatte der Vermieter seine Modernisierungsankündigung zurückgezogen, den Fahrstuhl aber dann ohne nochmalige Ankündigung trotzdem einbauen lassen. Anschließend erhöhte er wegen der entstandenen Kosten die Grundmiete für die Wohnung von 338,47 Euro um 120,78 Euro. Der BGH setzte seine frühere Rechtsprechung fort und erklärte die Mieterhöhung für zulässig.

Internet: Pressemitteilung des BGH http://dpaq.de/DmOJL.

(tmn/mais)
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