Bei schlechten Deutschkenntnissen Kein Anspruch auf Mietvertrag in Muttersprache
Berlin · Mieter mit schlechten Deutschkenntnissen haben keinen Anspruch auf einen in ihrer Muttersprache verfassten Mietvertrag. Auch wenn der Mieter aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse einzelne Klauseln im Mietvertrag nicht versteht, sind diese dennoch für ihn bindend. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Ausländische Mieter können auf eigene Kosten einen Übersetzer zum Vertragsabschluss hinzuziehen. Sollte kein Übersetzer anwesend sein, muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Zeit einräumen, in der sich der Mieter über den Vertragsinhalt informieren oder diesen übersetzen lassen kann.
Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, den Mietvertrag in einer anderen Sprache zu verfassen, dann ist dieser Vertrag wirksam. Haus & Grund weist jedoch darauf hin, dass spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Übersetzung in die deutsche Sprache notwendig würde.