Lärm, Gerüche und Grundstücksgrenzen Hilfe bei Ärger mit Anwohnern

Düsseldorf (RP). Das gute Verhältnis zum Nachbarn kann schnell mal getrübt werden. Sei es durch anhaltenden Lärm, üble Gerüche aber auch ausladende, Licht schluckende Bäume oder Ärger um den Verlauf der Grundstücksgrenze. Was oft als kleiner Streit beginnt, kann schon bald die Gerichte beschäftigen.

Rottenneighbor.com: Nie mehr Ärger mit den Nachbarn
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Zahlreiche nachbarschaftliche Streitigkeiten ließen sich indes vermeiden, wenn sich die Beteiligten vor dem Streit rechtskundig machen und sich untereinander verständigen würden. Ist mit dem Nachbarn jedoch kein Gespräch (mehr) möglich, sollte man nicht zur Selbsthilfe greifen, sondern rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen oder einen Vermittler, wie Schiedsämter oder Schlichtungsstellen, einschalten.

Soweit muss es jedoch gar nicht erst kommen: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Streitigkeiten vermeiden oder, wenn sie unausweichlich sind, sachlich austragen und einvernehmlich beilegen — ohne teuren und unwägbaren Gerichtsprozess.

Praxisbeispiele und Erläuterungen

Umfassende Hilfe zur Klärung von Nachbarschaftskonflikten bietet die Neuauflage des Ratgebers "Meine Rechte als Nachbar" der Verbraucherzentrale. Mit Hilfe zahlreicher Tipps, Praxisbeispiele und Erläuterungen einschlägiger Gerichtsurteile gibt der Ratgeber auf rund 260 Seiten einen verständlichen Überblick über die Rechtslage.

Die Bandbreite reicht von Emissions- und Lärmbelästigungen über Baum- und Heckenstreit bis hin zu Grenzverletzungen und Ärger rund um Bau- beziehungsweise Sanierungsvorhaben. Dabei werden auch die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt. Zum Schluss nimmt das Buch den Leser an die Hand und zeigt auf, wie im Ernstfall Schritt für Schritt ein störender Nachbarschaftsstreit gütlich beigelegt werden kann.

(RP)
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