Warmes Heim Heizung kaputt? Mietminderung möglich

Berlin (rpo). Was gibt es Schöneres, als einem kalten Wintertag in die warme Wohnung zu kommen und es sich kuschelig auf dem Sofa bequem zu machen? Umso größer ist der Schreck, wenn die Heizkörper kalt geblieben sind. Dann ist der Vermieter gefordert: Er muss die defekte Heizung so schnell wie möglich reparieren.

20 bis 22 Grad muss die Wohnung tagsüber warm werden - ist es kälter, dann ist das ein Mangel, den man nicht hinnehmen muss. "Den Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren, ist der erste Schritt", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Ist beispielsweise am Wochenende niemand zu erreichen, muss man aber nicht tagelang in der Kälte ausharren: "In einem solchen Notfall darf man selbst einen Handwerker anrufen." Man müsse auch nicht wochenlang warten, bis der Vermieter den Schaden behebt: "Er darf jetzt keine vierwöchige Ausschreibung für die Arbeiten veranstalten, sondern muss umgehend handeln."

Außerdem hat der Mieter das Recht, seine Miete zu reduzieren - und zwar ab dem Tag, an dem er den Vermieter informiert hat, und solange, bis die Heizung wieder normal arbeitet. Wie viel er abziehen darf, hänge von den jeweiligen Umständen ab: Wie kalt ist es draußen, wie kalt ist die Wohnung, wie viele Zimmer sind betroffen, wie lange bleibt es kalt? Ist die Wohnung wegen der defekten Heizung nicht mehr bewohnbar, "können das bis zu 100 Prozent der Miete sein", sagt Ropertz.

Mindern darf man die Miete auch, wenn ein Stromausfall die Heizung lahm gelegt hat wie kürzlich nach dem Wintereinbruch im Münsterland. "Der Mieter hat einen Minderungsanspruch, weil er die Wohnung nicht normal nutzen kann. Wer den Schaden verursacht hat, spielt keine Rolle", erläutert Ropertz. Etwaige Schadenersatzansprüche müsse der Vermieter dann mit dem Energieversorger klären.

(afp)
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