Miet-Tipp Grillen auf dem Balkon ist erlaubt

Berlin · Gute Nachrichten für alle Grillbegeisterten: Das Brutzeln auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die übrigen Bewohner des Hauses hierdurch nicht übermäßig belästigt werden.

Zehn Tipps: So grillen Sie gesund
Infos

Zehn Tipps: So grillen Sie gesund

Infos
Foto: dpa, dm lof bwe

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Zieht der Rauch direkt in das Fenster eines Nachbarn, ist diese Grenze in der Regel überschritten.

Aus dem allgemeingültigen Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison allenfalls zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Nachbarn sollte hierbei durch eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Rauch- und Geruchsbelästigungen zu schützen.

Aus Feuerschutzgründen wird in den Hausordnungen oftmals das Grillen auf dem Balkon gänzlich verboten oder auf Elektrogrills beschränkt. Gerade in Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten diesbezüglich zumeist strenge Vorgaben. Wer sich als Mieter an solche Regeln trotz Abmahnung nicht hält, dem kann schlimmstenfalls die Kündigung drohen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort