Aufpassen Gartenbesitzer haften für ihr Hobby
Düsseldorf (rpo). Wer einen Garten besitzt, sollte sich nicht nur an den schönen Seiten erfreuen, sondern auch an seine Pflichten denken. Werden die nämlich nicht eingehalten, kann der Gartenbesitzer für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
"So ist er beispielsweise dafür verantwortlich, dass niemand durch Astbruch oder ähnliche Ereignisse zu Schaden kommt", warnt Brigitta Mehring von der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.
Es ist zwar ohne weiteres möglich, Fremden den Zutritt zum eigenen Garten zu verwehren. Doch die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auch auf Schäden, die durch Bestandteile des Gartens außerhalb seiner Grenzen eintreten. Dies betrifft Bäume ebenso wie Gartenhäuschen oder schadhafte Zäune. Jeder Gartenbesitzer sollte daher den Zustand seiner Bäume in regelmäßigem Abstand prüfen, vor allem, wenn es sich um Exemplare handelt, die nahe der Grundstücksgrenze stehen. Wer hier nicht regelmäßig überprüft, kann für Personenschäden, Schäden an Gebäuden oder Gärten von Nachbarn, parkenden Fahrzeugen oder gar an Personen haften.
Ist man sich ob der Standfestigkeit eines Baumes im Zweifel, "kann es sogar geboten sein, einen fachkundigen Gärtner zu Rate zu ziehen, der die Situation beurteilt", sagt Mehring. Als Faustregel gilt: Je dichter die betreffende Pflanze an der Grenze steht und je intensiver die angrenzende Fläche genutzt wird - etwa Bürgersteig oder Fahrradweg -, desto gründlicher muss regelmäßig überprüft werden. Es ist allemal ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und gefährdete Äste, die morsch oder brüchig sind, zu entfernen. Der Vorteil: Wenn dann trotz aller Vorsorge doch noch etwas passiert, haftet der Eigentümer nicht für die entstandenen Schäden.