Urteil Die Rechte des neuen Vermieters

Nachfolger darf die Regelungen seines Vorgängers nicht widerrufen.

Urteil: Die Rechte des neuen Vermieters
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Ein neuer Vermieter kann Genehmigungen seines Vorgängers nicht einfach widerrufen. Das gilt zum Beispiel für die Nutzung eines Garagendachs als Terrasse. Besonders bei Abmachungen über einen langen Zeitraum müsse vor einem Widerruf genau abgewogen werden, entschied das Amtsgericht München. Auch brauche der neue Eigentümer einen triftigen Grund.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter das Dach einer Garage 36 Jahre lang als Terrasse genutzt. Der ursprüngliche Hausbesitzer hatte ihm dafür die Erlaubnis erteilt. Nachdem das Haus verkauft worden war, widerrief der neue Besitzer diese Genehmigung. Begründung: Das Dach gehöre nicht zur Mietsache, und die Erlaubnis sei seinerzeit lediglich freiwillig gegeben worden. Der Mieter weigerte sich, das Dach zu räumen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Ohne Erfolg: Der Mieter habe ein Recht zur Nutzung des Garagendaches aufgrund der Genehmigung vor 36 Jahren. Zwar sei eine freiwillige Gestattung in der Regel frei widerruflich. Allerdings muss im Einzelfall sehr genau abgewogen werden. Um eine Genehmigung nach so langer Zeit zu widerrufen, bräuchte es einen triftigen Grund.

(tmn)
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