Bestellerprinzip Das sind die neuen Tricks der Immobilienmakler

Düsseldorf · Seit Juni 2015 gilt bei den Kosten für Immobilienmakler das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision. Mieter müssten somit meist ohne Kosten davonkommen. Doch die Makler lassen sich zahlreiche Tricks einfallen, um ihnen trotzdem Geld abzunehmen.

20 Euro müssen Interessenten in Oberhausen bezahlen, wenn sie eine Wohnnungsbesichtigung wünschen, die über die Firma Mika-Immobilien organisert wird. Mit der Gebühr will der Geschäftsführer laut "WAZ" Mieter, die kein konkretes Interesse an einer Wohnung haben, abschrecken, um Kosten zu vermeiden, die durch nichteingehaltene Termine entstehen.

Was sich wie ein Einzelfall anhören mag, ist tatsächlich eine von vielen kreativen Geldquellen, die Makler finden, um nach der Einführung des Bestellerprinzips im Sommer 2015 doch auf ihre Kosten zu kommen. Das neue Mietrecht sieht vor, dass nicht mehr grundsätzlich der Mieter die Maklerprovision übernimmt, sondern der Auftraggeber des Maklers — und das ist meist der Vermieter.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber Mieter mit dieser Maßnahme entlasten, gelungen ist das jedoch nur teilweise. Immer häufiger werden Fälle bekannt, in denen Wohnungsvermittler deutschlandweit viel Fantasie beweisen, um die Kosten doch auf den Mieter umzulegen — in der Hoffnung, dass der Vermieter ihnen so auch weiterhin als treuer Kunde gewogen bleibt. "Man muss sich das nur mal durchrechnen", sagt Michaelo Damerow, Geschäftsführer des Mietervereins in Düsseldorf. "Wenn Sie 20 Euro pro Mieter bei einem mehrstündigen Besichtigungstermin nehmen, dann kriegen Sie bei 40 Interessenten am Schluss auch zusätzlich 800 Euro raus."

Im Verhältnis zu anderen Fällen kommen die Interessenten in Oberhausen allerdings noch günstig weg. "Ich habe auch schon gehört, dass ein Makler versucht hat, eine horrende Summe für eine Küchenübernahme zu verlangen, und darin dann eine Maklerprovision versteckt war", sagt Damerow. Ein anderer beliebter Trick ist der Versuch, dem Mieter bei der Besichtigung einen Bestellervertrag (auch Suchauftrag genannt) unterzujubeln. "Da wird zum Beispiel gesagt, 'Sie können die Wohnung nur besichtigen oder auch anmieten, wenn Sie den Auftrag unterschreiben'", erklärt der Rechtsexperte. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Interessenten dann allerdings, dass sie den Makler beauftragt haben — und bleiben somit am Ende doch auf der Provision sitzen.

Auch Rolf Gassmann, Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, nennt diesen Versuch einen der gängigsten Tricks unter Maklern. "Hier in Stuttgart ist es sehr schwierig, eine Wohnung zu bekommen, und ich habe von Fällen gehört, da lassen sich Mieter leicht in die Ecke drängen und unterschreiben das Papier." Gassmann weiß das so genau, weil der Mieterverein Stuttgart vor einiger Zeit einen Aufruf gestartet hat. "Wir wollten wissen, welche Erfahrungen Mieter seit Einführung des Bestellerprinzips mit Maklern machen, und dabei kamen unglaubliche Fälle ans Licht."

Auch die sogenannte "Renovierungsgebühr" ist eine beliebte Masche von Stuttgarter Maklern. Sie wird vom Mieter vor dem Einzug verlangt mit der Begründung, dass vorher ein Maler die Wohnung wieder in Schuss gebracht hat. "Aber gesetzlich steht fest, dass eine Wohnung renoviert übergeben werden muss. Eine Renovierungsgebühr ist demnach nicht zulässig", sagt Gassmann.

Andere Vermittler kümmern sich gar nicht um das Bestellerprinzip und inserieren Wohnungen nach wie vor mit Maklercourtage. "Und dann gab es da noch eine ganz spitzfindige Firma, die in günstig vermieteten Wohnheimzimmern über eine sogenannte Servicegebühr zusätzlich Geld gemacht hat." 170 Euro sollten Studenten in verschiedenen Wohnheimen derselben Firma zusätzlich zur Miete bezahlen. Eine Servicegebühr, für die sie Hinweise zu Restaurants in der Stadt oder auch ein Leihbügeleisen für einen Euro am Tag bekommen sollen. "Da wird auch eine eigentlich günstige Studentenmiete sofort richtig teuer", sagt Gassmann.

Weder dem Mieterverein in Köln noch in Düsseldorf oder auch Berlin sind solche Fälle bislang bekannt. Den Hauptgrund sehen die Zuständigen darin, dass Mieter oftmals das Bestellerprinzip nicht kennen und nicht wissen, dass sie diese illegalen Gebühren zurückverlangen können. In Stuttgart aber müssen sich die Verantwortlichen jedes Falls, der dem Mieterverein bekannt wird, Abmahnungen und Rückforderungsklagen stellen. "All diese Kosten sind am Ende illegal", sagt Mietrechtsexperte Gassmann. "Das gilt sowohl für Besichtigungsgebühren, wie auch für die Bearbeitungs- oder sonstige Kosten."

Im Wohnungsvermittlungsgesetz ist festgelegt, dass alle Kosten, die mit einer Wohnungsvermittlung im Zusammenhang stehen, vom Besteller getragen werden müssen, also auch jene, die durch Besichtigungen, Anzeigen oder anderen Aufwand entstehen. Mieter, die solche Gebühren bezahlt haben, können deshalb sofort Rückforderungsansprüche geltend machen. "Ein weiterer Grund, warum wir mit einer solchen Härte gegen die Firmen vorgehen, ist, dass die Ordnungsbehörden in Stuttgart nur sehr schwerfällig reagieren, wenn ein solcher Verstoß bekannt wird. Deshalb haben wir entschieden, zivilrechtlich gegen diese Makler vorzugehen, um auch eine abschreckende Wirkung für Nachmacher zu erzielen", sagt Gassmann.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, drohen Maklern laut Wohunungsvermittlungsgesetz Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Weitere Tricks, die Sie kennen sollten:

  • Eine Aufwandsentschädigung für die Besichtigung (darf wie eine Besichtigungsgebühr nicht erhoben werden)
  • Eine Vermittlungs-, Bearbeitungs- oder Mieterwechselgebühr ist nur dann gesetzlich zulässig, wenn sie über einer Kaltmiete pro Monat liegt - und der Makler nachweisen kann, dass er unverhältnismäßigen Aufwand betreiben musste
  • Übermäßig hohe Gebühren für die Löschung einer Such- oder Angebotsanzeige auf einer Webseite für Immobilien nach erfolgreicher Vermittlung der Wohnung
  • Überteuerte Abstandszahlungen nicht nur für Küchen, sondern auch für gebrauchte Möbel oder Teppiche
(ham)
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