Blumenpracht Balkonkästen: Beim Anbringen gelten Regeln

Berlin (rpo). Wer sich auf seinem Balkon ein kleines Blumenparadies erschaffen möchte und dazu Balkonkäste aufhängt, muss bestimmte Regeln beachten. Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, Töpfe oder Kästen auch außen aufzuhängen, allerdings darf dabei kein anderer gefährdet werden.

Lauschige Oasen für die ersten Sonnenstrahlen
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Lauschige Oasen für die ersten Sonnenstrahlen

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Foto: PdM

Allerdings müssen diese so sicher befestigt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 316 S 79/04).

Beachten müssen Mieter außerdem, dass ihre Nachbarn durch die Balkonbepflanzung nicht gestört oder beeinträchtigt werden. In einem Fall, mit dem sich das Landgericht Berlin beschäftigen musste (Az.: 67 S 127/02), hatte eine Frau in Blumenkästen Knöterich gepflanzt, der so stark wucherte, dass er über die Balkonbrüstung wuchs. Dies hatte zur Folge, dass auf die darunter liegende Terrasse ständig Blüten und andere Pflanzenteile sowie Vogelkot fiel. Die Mieterin müsse die Pflanzen so zurückschneiden, dass sie nicht mehr über die Brüstung ragen, entschied das Gericht.

Beim Gießen der Pflanzen muss dem DMB zufolge beachtet werden, dass auslaufendes Wasser nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder darunter wohnende Mieter beeinträchtigt. In Wohnungseigentumsanlagen können die Eigentümer festlegen, dass Balkone oder Dachterrassen einheitlich gestaltet werden. Das kann unter Umständen auch bedeuten, dass einzelne Wohnungsbesitzer auf Blumenkästen verzichten müssen.

(gms)
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