Urteil zu Mietwohnungen Auch nachts mindestens 18 Grad

Wuppertal (RPO). Im Zivilprozess um die angemessene Raumtemperatur einer Mietwohnung haben sich die Verfahrensbeteiligten auf eine außergerichtliche Einigung verständigt.

Die Richter des Wuppertaler Landgerichts empfahlen am Dienstag die von dem klagenden Solinger Ehepaar geforderte nächtliche Mindest-Raumtemperatur von 18 Grad als "Sollmaßstab".

Der beklagte Vermieter will nun in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen die Heizungsanlage des Mehrfamilienhauses noch einmal überprüfen lassen. Das Ehepaar war vor Gericht gezogen, weil nach seiner Darstellung die Raumtemperatur in drei Nächten im Januar und Februar dieses Jahres trotz voll aufgedrehter Heizungsventile auf bis zu 14 Grad abgesunken war. Der Vermieter zweifelt dies jedoch an.

Die vom Landgericht empfohlene Verständigung auf eine Mindest-Raumtemperatur bedeutet keine das Verfahren abschließende Entscheidung der Richter. Mit dem "Sollmaßstab" von 18 Grad schloss sich die Kammer aber der Auffassung anderer Landgerichte in vergleichbaren Fällen an.

Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, wie warm eine Wohnung nachts zu sein hat, gibt es bislang nicht.

(DAPD/csi)
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