Bis zu 140 Euro Kinderzuschlag für mehr Eltern

Düsseldorf (RP). 50.000 einkommensschwache Familien mehr als bisher könnten nach Angaben der Bundesregierung ab Oktober den Kinderzuschlag erhalten. Denn dann treten Gesetzesänderungen in Kraft, die den Bezug erleichtern sollen. Die Höhe des Zuschlags bleibt aber mit maximal 140 Euro pro Kind und Monat unverändert.

 Plänen der SPD zufolge sollen Geringverdiener beim Kindergeld besser gestellt werden.

Plänen der SPD zufolge sollen Geringverdiener beim Kindergeld besser gestellt werden.

Foto: AP, AP

Der Kinderzuschlag wird von den Familienkassen bei den Arbeitsagenturen an Eltern gezahlt, die zwar über genügend Einkommen verfügen, um ihren gesetzlich zugestandenen Mindestbedarf abzudecken, nicht aber den ihrer Kinder. Deshalb stände ihnen eigentlich Arbeitslosengeld (ALG) II zu. Der Kinderzuschlag kann die Familien aber über die Hartz-IV-Schwelle heben. Das klappt nur zusammen mit dem Kindergeld und Wohngeld, das ebenfalls beantragt werden muss.

Neu beim Kinderzuschlag sind ab Oktober klar definierte Mindesteinkommensgrenzen: Ehepaare müssen danach mindestens über Bruttoeinkünfte in Höhe von 900 Euro pro Monat verfügen. Für Alleinerziehende gilt ein Mindestsatz von 600 Euro. Kindergeld und Wohngeld werden hierbei nicht mitgerechnet. Wegen dieser pauschalen Einkommensuntergrenzen sollen Eltern leichter als bisher feststellen können, ob der Zuschlag für sie in Frage kommt — oder ob sie doch auf Hartz IV angewiesen sind.

Regelungen unverändert

Die komplizierten Regelungen zur Einkommensgrenze bleiben aber unverändert. Der Kinderzuschlag steht Eltern nur dann zu, wenn ihre Einkünfte geringer sind als ihr eigener Hartz-IV-Bedarf plus dem maximal möglichen Kinderzuschlag. Zudem wird das Einkommen der Eltern, das ihren eigenen Hartz-IV-Bedarf übersteigt, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Jedoch dürfen die Mütter und Väter jetzt etwas mehr von Arbeitseinkünften behalten, die über das hinausgehen, was sie nach den Hartz-IV-Regeln für ihren eigenen Lebensunterhalt benötigen: fünf (vorher: drei) von zehn Euro des überschüssigen Betrages.

Der Kinderzuschlag bringt bedürftigen Familien nur wenig mehr als ihnen mit Arbeitslosengeld II zustehen würde. Er fördert aber nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums "Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit". Der Zuschlag wird — anders als Hartz IV — auch unabhängig davon gewährt, ob sich Eltern dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen. Ein Elternteil kann sich damit anders als bei Hartz IV durchaus allein dem Haushalt und den Kindern widmen, ohne dass sich das Amt einmischt. Und Ein-Euro-Jobs werden den Betroffenen auch nicht angeboten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort