Was der Staat dazugibt Junge Eltern sollten „riestern“

Düsseldorf (RP). Bislang hat erst gut jeder vierte "Riester-Berechtigte" einen privaten Altersvorsorgevertrag "a la Riester". Auch viele Mütter sind bislang ohne entsprechenden Vertrag.

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente
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Foto: AP

Wichtig: Wer sich in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes vorwiegend um dessen Betreuung kümmert, hat Anspruch auf die Riester-Förderung — auch dann wenn er gar nicht erwerbstätig ist oder nur einen Minijob ausübt.

Riester-Verträge sind zwar in erster Linie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vorgesehen. Doch auch der erziehende Elternteil gilt nach dem sechsten Sozialgesetzbuch als rentenversicherungspflichtig und erwirbt Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse. "Damit haben diese Eltern auch bei der staatlichen Förderung der Altersvorsorge alle Rechte", erklärt Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Seit Anfang dieses Jahres gibt es dabei vom Gesetzgeber ein Bonbon: Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wird, erhält Mutter oder Vater mit Riester-Vertrag pro Jahr eine Zulage von 300 Euro (statt 185 Euro für vorher geborene Kinder). Eine Mutter mit zwei Kindern — eines davon 2008 geboren — hat damit pro Jahr Anspruch auf 485 Euro Zuschüsse für ihre Kinder. Hinzu kommen 154 Euro für sie selbst — insgesamt gibt es also 639 Euro.

Mindestbeiträge ansparen

Die vollen Riester-Zulagen bekommen allerdings nur jene, die jährlich bestimmte Mindestbeträge für ihre private Altersvorsorge ansparen. Dies gilt auch für junge Eltern. Wie hoch dieser Mindesteigenbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2008 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2007. Wenn sich diese im Beispiel der Mutter auf 15.000 Euro beliefen, so liegt der Mindestsparbetrag 2008 bei 600 Euro (vier Prozent). Da die Zulagen (hier: 639 Euro) mit dem zu zahlenden Eigenbetrag (hier: 600 Euro) verrechnet werden, müsste die Mutter — theoretisch — gar nichts selbst bezahlen.

Für solche Fälle und für Riester-Berechtigte, die im Vorjahr gar kein eigenes Einkommen hatten, ist ein Mindest-Eigenbetrag von 60 Euro im Jahr vorgesehen. Im Beispielfall muss die junge Mutter also gerade einmal fünf Euro pro Monat auf einen Riester-Sparvertrag einzahlen und wird so mit der vollen Zulage in Höhe von 639 Euro belohnt.

(RP)
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