Silvester laufen wichtige Fristen aus Jetzt an Altersteilzeit denken

Düsseldorf (RP). Wer 1947 oder später geboren wurde, kann künftig nicht mehr mit 65 in die reguläre Altersrente gehen. Nach und nach soll das Rentenalter auf 67 erhöht werden. Eile ist für die Älteren geboten, die in Altersteilzeit gehen wollen.

Wer wann in Rente darf
Infos

Wer wann in Rente darf

Infos
Foto: RPO

Wenn sie noch vor Silvester mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie vor Jahresende 2009 in Altersteilzeit starten, können sie Rentenabschläge vermeiden. Diese Chance haben alle Arbeitnehmer, die vor Januar 1955 geboren wurden.

Dazu gehört auch die Grundschullehrerin Leyla Cakar (52). Zwar liebt sie ihren Beruf - und sehnt die Rente keineswegs herbei. Dennoch hat sie sich die neuesten Tabellen über das vom Gesetzgeber beabsichtigte Renteneintrittsalter angeschaut und festgestellt: "In die reguläre Rente kann ich erst mit 65 Jahren und acht Monaten gehen - das habe ich mir deutlich früher vorgestellt."

Die Lehrerin kann sich immerhin die Option offen halten, mit 65 - und nicht erst acht Monate später - ohne Abschläge oder mit 62, dann allerdings mit Abschlägen, Rentnerin zu werden. Dafür muss sie sich allerdings beeilen und mit ihrem Arbeitgeber noch in diesem Jahr eine Vereinbarung über eine spätere Altersteilzeit treffen.

Das Modell: Nach dem Altersteilzeitgesetz können Arbeitnehmer, die 55 oder älter sind, in Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber die restliche Arbeitszeit bis zum Renteneintritt halbieren. Meist wird die Altersteilzeit allerdings bisher "im Block" genommen. Ein Arbeitnehmer arbeitet dann beispielsweise zunächst vier Jahre mit unveränderter Arbeitszeit weiter und geht anschließend - bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - vier Jahre vor dem Renteneintritt in den bezahlten Vor-Ruhestand.

Weniger in der Lohntüte

Wer in Altersteilzeit wechselt, hat weniger in der Lohntüte. Das Minus wird allerdings "abgefedert". Der Chef muss das reguläre Arbeitsentgelt um mindestens 20 Prozentpunkte aufstocken, in vielen Branchen gelten noch günstigere tarifliche Regelungen. Frau Cakar könnte trotz halbierter Arbeitszeit 83 Prozent ihrer Nettobezüge erhalten. Zudem führt der Arbeitgeber während der gesamten Altersteilzeit 90 Prozent der regulären Beiträge an die Rentenversicherung ab. Was der Betrieb zuschießt, wird ihm häufig zumindest teilweise von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Voraussetzung: Die frei werdende Stelle des Altersteilzeitlers wird durch einen Arbeitslosen besetzt. In kleineren Firmen darf es auch ein Azubi sein.

Diese Regelungen gelten, wenn die Alterteilszeit vor 2010 beginnt. Ein Start der Altersteilzeit im Dezember 2009 kann schon heute vereinbart werden. Auch Leyla Cakar will versuchen, mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Änderung ihres Arbeitsvertrags auszuhandeln: Ab 2009 - dann ist sie 55 - will sie in eine zehnjährige Altersteilzeit bis zum 65. Geburtstag gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort