Interessante Fakten zur Krankenversicherung
Deutschland hat das älteste, soziale Krankenversicherungssystem. Es geht auf Reichskanzler Otto von Bismarck zurück. Im Juni 1883 erließ er ein Gesetz, das weite Teile der Bevölkerung absicherte. Von da an hatte jeder Arbeiter mit einem Jahreseinkommen unter 2000 Mark verpflichtend eine Kranken-, Pension-, Invaliden- und Unfallversicherung. Erst 1914 wurden die Zahnbehandlungen zu kassenpflichtigen Leistungen. Seit dem 1. Januar 1996 können alle frei wählen, mit welcher Krankenkasse sie einen Vertrag abschließen möchten. So entstand ein Wettbewerb zwischen den Anbietern. Die Unterschiede liegen allerdings im Detail. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Personen sind in der Regel anderweitig abgesichert, zum Beispiel über die Beihilfe oder die Heilfürsorge. Mehr dazu im Video.