Fotos Hausbau: ABC der Gemeinheiten
Objektbeschreibung: In einem Bauvertrag kommt der Objektbeschreibung eine große Bedeutung zu. Denn nur, was dort vereinbart wird, wird später auch ausgeführt bzw. geliefert. Dort sollten Art, Aufteilung und Bauweise festgehalten sein, ebenso wie Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen.
Abwasser: Im Vertrag sollte geklärt sein, bis wohin die Abwasserrohre führen - oftmals nämlich nur bis einen Meter außerhalb der Hauswand. Alles andere ist dann Sache des Bauherrn, der sich auf seine Kosten um den Anschluss ans Kanalnetz kümmern muss.
Aushub: Was geschieht mit der Erde zu Baubeginn? Wo wird sie gelagert, wer entsorgt sie? Steht dazu nichts im Vertrag, muss der Bauherr auf eigene Kosten entsorgen.
Bauleiter: Bauträger benennen zwar Bauleiter, die dem Bauherrn zur Seite gestellt werden. Allerdings ist und bleibt es der Bauleiter des Bauträgers, der im Zweifel auch für den Bauträger Partei ergreifen wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss selbst einen Bauleiter beauftragen.
Baustelleneinrichtung: Der Umfang der Baustelleneinrichtung sollte genau geklärt werden. Wer kümmert sich um was? Was gehört zur Einrichtung? Geräte, Lagermöglichkeiten, Zufahrten, Standplätze, Baustrom und Bauwasser sollten im Vertrag geregelt sein.
Bodenplatte: Wenn die Bodenplatte im Preis inbegriffen ist, sollten Sie auf die Voraussetzungen achten. Steht dort "unter idealen Bodenbedingungen" müssen Sie zahlen, wenn dies nicht der Fall ist. Und Bodenbedingungen sind fast nie ideal.
Circa-Angaben: Nicht alle Maße lassen sich von Beginn an genau angeben. Bei Fertigstellungstermin und Wohnflächenberechnung sollten Bauherren allerdings keine Circa-Angaben akzeptieren, rät der VPB.
Detaillierte Gebäudedaten: Dazu zählen unter anderem Gebäudeabmessungen, Wohnfläche, Nutzfläche, Anzahl der Räume oder auch die Höhen in den Räumen.
Eigenleistung: Eigenleistungen sind beliebt, um Geld zu sparen. Allerdings ergeben sich hier Fragen nach der Haftung bei Zeitverzögerung oder unsachgemäßer Ausführung oder späteren Schäden. Da Eigenleistungen ein sehr kompliziertes Kapitel sind, sollten sie detailliert im Vertrag und unter Abstimmung mit dem Bauträger festgehalten werden. Eventuell empfiehlt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.
Gleichwertig: Oft sind in Baubeschreibungen Materialien mit dem Zusatz "oder gleichwertig" beschrieben. Ist der Bauherr ein Laie, kann er gar nicht beurteilen, was überhaupt gleichwertig ist. Meist wird dann mindere Qualität eingebaut.
Grundstücksgröße: Bestehen Sie im Vertrag auf exakten Grundstücksgrößen. Da Bauträger meist mehrere Häuser bauen, wird oft erst hinterher genau vermessen. Dann könnte es aber sein, dass Sie ein kleineres Grundstück erhalten, wenn im Vertrag nur Circa-Angaben festgehalten sind, so die Experten vom VPB.
Innenwände: Achten Sie darauf, dass im Vertrag auch die Innenwände beschrieben werden (tragend/nicht tragend). Auch Bauart und Materialien sollten erwähnt sein.
Installation: Wohnen Sie später im Haus, benötigen Sie natürlich Strom. Im Vertrag sollten deshalb Elektroanlage, Anschlussleistung, Einspeisung, Stromkreise, aber auch Anzahl von Schaltern und Steckdosen in den Zimmern genannt sein.
Lüftung: Bei modernen Wohnhäusern, vor allem bei Passivhäusern, spielt die Lüftung eine wichtige Rolle. Wie die Lüftung von statten geht, sollte im Vertrag genau beschrieben sein, insbesondere, wenn es sich um eine kontrollierte Be- und Entlüftung handelt (also Lüftungstechnik und Wärmerückgewinnung).
Planunterlagen: Die Pläne für das Haus sollten in den Kosten enthalten sein. An Unterlagen werden Zeichnungen und Berechnungen gemäß Landesbauordnung, Werkpläne, Installationspläne für die Haustechnik und Baugrundgutachten benötigt, so die Experten vom VPB.
Reihenhausklausel: Wer ein Reihenhaus bauen will, sollte überprüfen, ob die anderen Häuser der Reihe ebenfalls verkauft sind. Oft ist in den Verträgen eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Baubeginn erst dann erfolgt, wenn alle Häuser verkauft sind. Ist dem nicht so, kann der neue Bauherr noch lange auf sein Haus warten.
Schlechtwetter: Schlechtes Wetter wird gern als Entschuldigung für Bauverzögerungen benutzt. Bauherren können aber in der Regel nicht beurteilen, ob das Wetter wirklich zum Bauen ungeeignet war. Deswegen sollte man vereinbaren, dass jeder Schlechtwettertag dem Bauherrn sofort gemeldet und dass deswegen keine Ausfalltage anfallen.
Terminabsprachen: Nicht eingehaltene Termine zählen zu den größten Ärgernissen. Deswegen sollte jeder Vertrag einen detaillierten und chronologischen Ablaufplan mit genauen Terminen enthalten. Das Fertigstellungsdatum sollte natürlich nicht fehlen.
Wohnflächenberechnung: Ist das Haus fertiggestellt, sollte man auf jeden Fall die Wohnfläche nachrechnen lassen und mit den Angaben in den Plänen vergleichen, um Abweichungen festzustellen.
Zahlungsplan: Treten Sie am Anfang nicht in Vorleistung, sondern zahlen Sie immer nach Baufortschritt. Die Unternehmen können zwar Abschlagszahlungen verlangen, allerdings sollten denen auch Leistungen vorausgegangen sein. Die Zahlungen sollten im Vertrag genau festgelegt sein. Übliche Abschlagszahlungen fallen zum Beispiel nach Dacheindeckung, nach Fenstereinbau, nach Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau an.
Zeitplan: Der Vertrag mit Bauträger sollte natürlich exakte Daten für Baubeginn, Fertigstellung etc. enthalten, damit Sie als Bauherr planen können. Auch können Sie dann bei Verzögerungen den Bauträger für zusätzliche Kosten haftbar machen, so die Experten vom VPB.