ETF-Sparplan oder Festgeldanlage So sparen Sie am besten für Ihr Kind

Berlin · Mit einem finanziellen Polster ins Erwachsenenleben starten - das möchten viele Eltern ihren Kindern ermöglichen. Am besten fangen sie mit dem Sparen dafür früh an. Das gibt es zu beachten.

 Kinder spielen in einem Kindergarten mit einer klingenden Murmelbahn (Symbolbild).

Kinder spielen in einem Kindergarten mit einer klingenden Murmelbahn (Symbolbild).

Foto: dpa/Christian Charisius

Für eine langfristige Sparanlage von Eltern für Kinder bieten sich besonders ETF-Sparpläne auf einen weltweiten Aktienindex an. Das empfiehlt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2022). Das Risiko ist hier breit gestreut und das Depot in der Regel günstig, bei einigen Banken sogar kostenlos.

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Wer regelmäßig Geld anlegt, muss bei ETF-Sparplänen allerdings mit Kaufgebühren rechnen - je nach Anbieter betrugen diese im Test (19 Angebote bei Filial- und Direktbanken für eine Sparrate von 50 Euro monatlich) zwischen 1,20 und 33 Euro jährlich. Drei Angebote kamen jedoch sogar ohne Gebühren aus.

Zinseffekt nutzen

Empfehlenswert ist, auf eine thesaurierende Variante eines ETF zu achten, das bedeutet, dass die jährliche Rendite automatisch wieder angelegt wird. So wird der Zinseffekt genutzt.

Weltweit anlegende ETF hätten sich in der Vergangenheit gelohnt: Über einen Zeitraum von 18 Jahren hätte es im Durchschnitt 8,5 Prozent Sparplanrendite jährlich gegeben.

Wer aber kürzer als zehn Jahre anlegen will und oder gar kein Risiko eingehen möchte, ist laut „Finanztest“ auch mit einer Festgeldanlage gut beraten – die Zinsen steigen derzeit - bis zu 3 Prozent Zinsen für eine Anlagedauer von fünf Jahren sind hier möglich.

Versicherungsangebote oder auch Gold-Sparpläne etwa sind laut „Finanztest“ dagegen nicht zu empfehlen. Hier sind entweder die Rendite zu niedrig oder die Gebühren zu hoch.

Achtung, Bafög-Grenze

Vor einem Sparplan sollten Eltern gründlich überlegen wie viel Geld sie für den Nachwuchs anlegen möchten und in wessen Namen es gespart werden soll.

Ist es auf den Namen des Kindes angelegt und die Erträge nicht zu hoch müssen sie nicht versteuert werden. Aber: Übersteigt das Gesparte 15 000 Euro, könnte es später mit einem Bafög-Antrag schwierig werden.

(zim/dpa)
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