Experte Kündigung alter Sparverträge nicht hinnehmen

Stuttgart · Alte Sparverträge sind oft lukrativ. Denn anders als bei vielen neuen Angeboten bekommen Kunden hier bis zu vier Prozent Zinsen. Einigen Banken gefällt das natürlich nicht.

Experte: Kündigung alter Sparverträge nicht hinnehmen
Foto: dpa, obe fpt nar tba

"Manche Geldinstitute versuchen, solche gut verzinsten Verträge loszuwerden", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Sie machen Kunden zum Beispiel ein Angebot, in einen anderen Vertrag zu wechseln." Kunden sollten aber skeptisch bleiben. Denn die neuen Angebote seien oft schlechter verzinst.

Das Landgericht Ulm beschäftigt sich am Montag mit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse Ulm (Az.: 4 O 364/13). Die Sparkasse möchte hochverzinste Sparverträge loswerden.

Dazu bietet sie Kunden Alternativangebote an und behauptet darüber hinaus, dass sie die betreffenden Verträge mit einer dreimonatigen Frist kündigen kann. Sie beruft sich dabei auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Doch die verwendete Klausel in den Sparverträgen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht geeignet, einen Kündigungsanspruch seitens der Sparkasse zu begründen. Die Sparkasse könnte sonst einseitig den Vertragszweck aushöhlen, der gerade auch in der Erzielung von Bonuszinsen in der vereinbarten Laufzeit liegt. Kunden müssten die Kündigung langfristiger Sparverträge nicht hinnehmen.

Generell gelte auch in vergleichbaren Fällen: "Prüfen Sie genau, wie die Begründung aussieht", rät Nauhauser. Wenn der Vertragswechsel von einem Berater in einem persönlichenGespräch empfohlen wird, sollten Kunden sich zudem Notizen machen. "Und dann sollten Sie das Ganze rechtlich prüfen lassen." Denn wenn ihnen lediglich ein Wechselangebot unterbreitet wird, seien Kunden nicht zur Annahme verpflichtet.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort