Noch sparen Kunden kaum Erste Bilanz der freien Kaminkehrerwahl

Sankt Augustin · Seit 1. Januar gilt das neue Schornsteinfegergesetz. Was hat sich seitdem für den Kunden geändert? Eine vorläufige Bilanz fällt durchwachsen aus - der Kunde spart meist noch kein Geld.

 Seit Anfang 2013 können Hausbesitzer selbst entscheiden welchen Schornsteinfeger sie beauftragen möchten.

Seit Anfang 2013 können Hausbesitzer selbst entscheiden welchen Schornsteinfeger sie beauftragen möchten.

Foto: dpa, may

Schornsteinfeger gelten als Glücksbringer. In manchen Fällen werden sie aber auch als notwendiges Übel angesehen. Der Grund dafür ist, dass sich Hauseigentümer den Schornsteinfeger bis vor kurzem nicht selbst aussuchen konnten. Mit den seit dem 1. Januar geltenden Regeln des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz hat sich das grundlegend geändert. Eine erste Bilanz fällt durchwachsen aus. Signifikant Kosten sparen können Hausbesitzer bislang nicht, sagt Stephan Langer, Vorstandsmitglied im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn.

Zwar werden die Preise nun stärker vom Markt bestimmt, bisher orientieren sie sich aber noch an den vorherigen Tarifen. Und ob die Preise durch weiter steigende Konkurrenz sinken werden, sei unklar. "Seit Januar sind die Schornsteinfegerkosten sogar leicht angestiegen", sagt Langer. Das hänge damit zusammen, dass die Preise zuvor viele Jahren nicht verändert wurden.

Die freie Wahl

Hausbesitzer können nun hauptsächlich entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen, wenn es um Emissionsmessungen, Kehr- und Reinigungsarbeiten sowie die Prüfung der Abgaswege geht. "Bestimmte Dienstleistungen wie Feuerstättenbescheid, Feuerstättenabnahme und Feuerstättenschau verbleiben als hoheitliche Aufgabe bei den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern", erklärt Langer. Diese Aufgaben machen jedoch nur etwa 20 Prozent des Umsatzes eines Schornsteinfegerbetriebs aus. "Das Brot- und Buttergeschäft, also die verbleibenden 80 Prozent aller Schornsteinfegerarbeiten, wurden mit der Neuregelung für den Markt geöffnet", so Langer.

Der Hauseigentümer hat durch die Änderung mehr Aufwand: Er muss sich nun selbst um die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid genannten Fristen kümmern. "Vor der Neuregelung war es so, dass der Bezirkschornsteinfegermeister auf notwendige Arbeiten hingewiesen und Termine festgesetzt hat", erklärt Gerold Happ, Rechtsanwalt und Geschäftsführer für Immobilien- und Umweltrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Zudem muss der Hauseigentümer nun Formblätter ausfüllen, wenn die Arbeiten erledigt sind und diese seinem Bezirksschornsteinfeger als Nachweis schicken. Wer seinen bisherigen Experten weiterhin beauftragt, umgeht das aufwendige Formblattsystem. "Bei nicht rechtzeitiger Ausführung der nötigen Arbeiten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann", warnt Happ. "In den meisten Fällen wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedoch unbürokratisch auf das Versäumnis hinweisen - und bei Bedarf selbst tätig werden", sagt Andreas Kramer vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) in Erfurt.

Die regelmäßig anfallenden Arbeiten bieten viele Bezirkszuständigen neuerdings im Rahmen von Wartungsverträgen an. Sie versuchen, damit ihre Kunden langfristig zu binden. "Diese angebotenen Verträge sollte man zunächst gründlich prüfen, bevor man sie abschließt", rät Happ. Und der Experte findet, man sollte sich eher nicht langfristig binden. Denn es sei unklar, wie sich die Preise entwickeln werden. Happ empfiehlt, die anfallenden Arbeiten jeweils einzeln zu vergeben. Die möglichen Einsparpotenziale hängen davon ab, wie sich der Markt künftig entwickeln wird. "Je größer die Konkurrenz, desto mehr wird der Markt sich verändern", prognostiziert Happ. Bei einem kleinen Haus mit wenig Arbeitsaufwand werden die Ersparnisse eher gering sein. "Bei mehreren und größeren Immobilien, wo höhere Summen im Spiel sind, kann sich der Wechsel des Schornsteinfegerbetriebs natürlich mehr lohnen."

Aber nicht nur das: "Wer sich zuvor mit seinem Schornsteinfeger weniger gut verstanden hat, kann natürlich auch aus Sympathiegründen zu einem anderen Betrieb wechseln", ergänzt Happ. Das betrifft laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des ZDS aber nur wenige: 90 Prozent aller befragten Eigentümer waren mit ihrem bisherigen Schornsteinfegerbetrieb zufrieden, berichtet ZDS-Vorstand Kramer.

Im EU-Ausland Ausschau halten

Auch im EU-Ausland ansässige Schornsteinfeger können eine günstige Alternative sein. Dabei kommt es vor allem auf die Anfahrtskosten an. In grenznahen Gebieten dürfte sich dieses Modell teilweise durchaus rechnen. Während man in Ballungsräumen eine größere Auswahl an Schornsteinfegerbetrieben hat, ist die Situation in ländlichen Gebieten derzeit schwieriger. Hier gibt es häufig keine oder kaum wohnortnahe Alternativen, wie die Schornsteinfegerdatenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt. Hier werden aber Schornsteinfeger nach Meldeadresse und nicht nach Geschäftssitz gelistet.

Sucht man darin überregional nach Alternativen, muss man die höheren Fahrtkosten einrechnen. Ein Vergleich kann sich aber lohnen, da die Preise individuell aushandelbar sind. In der Zukunft wird sich nach Einschätzungen von Experten die Anzahl der Betriebe zudem noch vergrößern. Das liegt auch daran, dass nun Sanitärbetriebe (SHK) nach entsprechender Weiterbildung, Prüfung und Genehmigung einzelne Leistungen übernehmen dürfen.

(dpa)
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