Verbraucher können Geld zurückfordern Energieversorgern droht eine Klagewelle

Hamburg · Auf die deutschen Energieversorger könnte einem Magazinbericht zufolge eine Lawine von Einsprüchen und Klagen gegen Gas- und Strompreiserhöhungen zurollen.

So steigen die Strompreise in der Region
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Foto: dpa, Peter Steffen

Grund sind Urteile, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten wurden, wie der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet.

Die Richter hatten bestimmte Preisanpassungsklauseln bei Gaskunden für unzulässig erklärt. Laut "Spiegel" halten Rechtsexperten auch entsprechende Klauseln in Stromverträgen für unzulässig.

Verbraucherzentrale NRW sieht Mängel

In dem BGH-Urteil vom Sommer geht es um unzulässige Preisanpassungsklauseln für Gaskunden des Energieversorgers RWE mit Sonderverträgen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte bemängelt, dass in den bis 2006 geltenden Klauseln Gründe für Preisänderungen nicht genannt wurden und statt dessen nur auf gesetzliche Bestimmungen zu Kunden mit Grundversorgungsverträgen verwiesen worden war.

Der BGH hatte den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgelegt und nach dessen Maßgabe später entschieden, dass Preisänderungsklauseln in Gassonderverträgen nichtig sind, wenn sie nicht klar und verständlich "Anlass, Voraussetzung und Umfang" von Preisänderungen benennen.

Wie der "Spiegel" nun unter Berufung auf Experten wie den Berliner Wirtschaftsrechtsprofessor Kurt Markert berichtet, kamen diese Klauseln nicht nur in Gas-, sondern auch in Stromverträgen zur Anwendung. Auch sie sind nach Ansicht der Juristen nicht zulässig. Tausende betroffene Kunden könnten demnach entsprechende Rückforderungsansprüche stellen, berichtete das Magazin.

(AFP)
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