Auszüge kontrollieren Einspruch bei Abbuchung ohne Ermächtigung

Erfurt (rpo). Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge genau kontrollieren und die Abbuchungen überprüfen. Finden sich auf den Auszügen Abbuchungen, ohne dass der Kontoinhaber sie veranlasst oder eine Ermächtigung erteilt hat, sollte man sofort Einspruch einlegen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat ihre Warnung aus Anlass der jüngst bekannt gewordenen zahlreichen Fälle unrechtmäßiger Kontoabbuchungen bekräftigt. Dabei sollen mehrere Lotto-Tippgemeinschaften Millionen Euro illegal von Girokonten ihrer Kunden abgebucht haben.

Wer Einspruch einlege, könne mit der Rückbuchung des Geldes rechnen, erläutern die Verbraucherschützer. Sie vermuten: "Anscheinend wurde gezielt die Vorweihnachtszeit für diese Zugriffe genutzt, wenn viele Zahlungen die Kontoauszüge unübersichtlich machen."

Aber auch unabhängig davon würden immer wieder Menschen telefonisch aufgefordert, sich an einer Tippgemeinschaft zu beteiligen. "Vor allem am Telefon werden den Umworbenen höhere Gewinnchancen suggeriert." Mit dieser Begründung würden immer wieder Verbraucher animiert, ihre Kontoverbindungen bekannt zu geben. "Erst später wird den Betroffenen klar, dass sie oftmals weder hinreichende Anhaltspunkte für eine tatsächliche Spielteilnahme noch für höhere Gewinnchancen haben."

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort