Unterhalt Das ändert sich mit der Düsseldorfer Tabelle 2021

Zum Jahresanfang wurde eine neue Düsseldorfer Tabelle aufgelegt. Sie bringt Veränderungen für den Kindesunterhalt mit sich. Alle Infos zur Düsseldorfer Tabelle und zum Kindesunterhalt finden Sie hier.

Unterhalt 2021: 10 Dinge, die Sie über die Düsseldorfer Tabelle wissen sollten
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Zehn Dinge, die Sie über die Düsseldorfer Tabelle wissen sollten

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Foto: Shutterstock/ADragan

Wer vom anderen Elternteil seines Kindes getrennt ist, sich trennt oder scheiden lässt, stolpert früher oder später über die Düsseldorfer Tabelle. Sie gibt eine Übersicht darüber, wie viel Unterhalt für das Kind beziehungsweise die Kinder gezahlt werden sollte. Wir erklären, was es mit der Tabelle auf sich hat, wie sie angewendet wird und welche Ausnahmen es gibt.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt einen Richtwert dafür, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden sollte. Sie ist in unterschiedliche Einkommensgruppen aufgeteilt und gibt unterschiedliche Werte für die verschiedenen Altersgruppen des unterhaltsbedürftigen Kindes an. Auch für das zweite Kind und das dritte Kind sind Werte enthalten. Zusätzlich umfasst die Tabelle Zahlbeträge für Ehegatten- und Elternunterhalt.

Dabei ist die Düsseldorfer Tabelle an sich nicht bindend. Sie stellt eine Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhaltes dar, die der Orientierung dient. Abweichungen könnten also theoretisch jederzeit möglich sein. In der Praxis sieht das allerdings anders aus, sagt der Fachanwalt für Familienrecht Sacha Rotondi aus Wermelskirchen: "Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar nur eine Richtlinie. Allerdings gestaltet es sich vor Gericht äußerst schwierig, von dieser Richtlinie abzuweichen."

Erstellt wurde die Düsseldorfer Tabelle erstmals im Jahr 1962. Eine Mutter hatte Beschwerde beim Landgericht Düsseldorf eingelegt, nachdem ihre Forderung, den Kindesunterhalt aufzustocken, abgelehnt worden war. Richter Guntram Fischer nahm das zum Anlass, eine Unterhaltstabelle zu erstellen, um ein System für die Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts zu haben. Nachdem die Düsseldorfer Tabelle in der Deutschen Richterzeitschrift veröffentlicht wurde, fingen auch andere Gerichte damit an, sie als Grundlage zu nutzen.

Fast 60 Jahre später ist die Düsseldorfer Tabelle ein fester Begriff, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Die Unterhaltstabelle wird regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf erneuert, die Beträge werden angepasst. Die aktuelle Tabelle ist die Düsseldorfer Tabelle von 2021.

Von 1990 bis 2007 gab übrigens es eine zweite Unterhaltstabelle: Die Berliner Tabelle. Sie wurde nach der Wiedervereinigung eingeführt und sollte den Unterhalt in den neuen Bundesländern und Berlin regeln. 2007 wurde sie von der Düsseldorfer Tabelle abgelöst.

Düsseldorfer Tabelle 2021

Die Unterhaltstabelle zeigt den Unterhalt gestaffelt nach Einkommen und Alter.

Düsseldorfer Tabelle 2021: Das Kindesunterhalt ist gestiegen

Düsseldorfer Tabelle 2021: Das Kindesunterhalt ist gestiegen

Foto: dpa/dpa-infografik GmbH

Was ändert sich 2021 beim Kindesunterhalt?

Der Unterhalt ist im Vergleich zu 2020 gestiegen. Betrug der Mindestunterhalt für Kinder von null bis fünf Jahren 2020 in der niedrigsten Einkommensstufe (bis 1900 Euro netto) noch 369 Euro, liegt er nun bei 393 Euro.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Zahlungspflichtig ist in der Regel die Person, bei der das unterhaltsbedürftige Kind nicht dauerhaft lebt, beziehungsweise die unterhaltsbedürftigen Kinder nicht dauerhaft leben.

Wer hat einen Anspruch auf Unterhalt?

Verwandte in gerader erster Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu zahlen. Das bedeutet, dass auch erwachsene Kinder für ihre Eltern unter Umständen Unterhalt zahlen müssen. Dass das Kind Unterhalt erhält, ist nach deutschem Recht aber besonders wichtig. Gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern unter 21 Jahren, die bei einem Elternteil leben und noch zur Schule gehen besteht nach Bürgerlichem Gesetzbuch eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Sollte also der Elternteil mehreren Personen gegenüber unterhaltspflichtig sein, haben diese Kinder erst einmal Vorrang.

Feiert das Kind den 21. Geburtstag, ist der Unterhaltspflichtige unter Umständen immer noch dazu verpflichtet, für sein Kind aufzukommen. "Eine Altersgrenze gibt es nicht", sagt der Wermelskirchener Rechtsanwalt Sacha Rotondi. "Wenn man mit 25 Jahren kein Kindergeld mehr gezahlt erhält, hat das nichts mit dem Unterhalt zu tun", ergänzt er. Der Unterhaltsanspruch besteht, solange sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet. Auch, wenn das Kind das Studienfach wechselt oder eine Ausbildung abbricht und eine neue anfängt, muss weiter gezahlt werden. "Jedes Kind hat ein Recht darauf, sich zu orientieren", sagt Rotondi. Auch wenn mehrere Studienfach- oder Ausbildungswechsel anfallen, ist der Unterhaltsanspruch damit nicht unbedingt verwirkt. Natürlich gibt es irgendwann dann auch eine Grenze, gibt der Rechtsanwalt zu. Da sind dann aber individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst gilt: Solange sich das Kind, egal wie alt, in der Ausbildung befindet und dieser mit Fleiß und Ernsthaftigkeit nachgeht, hat es ein Recht auf Unterhalt.

Der Rechtsanwalt führt ein Fallbeispiel an: "Ich hatte mal eine Mandantin, die krankheitsbedingt die doppelte Zeit für ihr Studium gebraucht hat. Selbstverständlich hatte auch sie ein Recht auf Unterhalt."

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für ein Kind?

Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist nach Altersstufen gestaffelt. Er beträgt nach Düsseldorfer Tabelle 2021 in der Altersstufe von null bis fünf Jahren 393 Euro. In der Altersstufe sechs bis elf Jahre sind es 451 Euro, von zwölf bis 17 Jahren 528 Euro und ab 18 Jahren 564 Euro. Der Mindestunterhalt gilt bei einem Einkommen bis zu 1900 Euro netto. Wer mehr verdient, muss einen höheren Zahlbetrag leisten.

Ist die Düsseldorfer Tabelle gesetzlich bindend?

"Die Düsseldorfer Tabelle ist ein hervorragendes Hilfsmittel, das einen guten Orientierungspunkt bei der Berechnung des Unterhalts liefert", sagt Rechtsanwalt Sacha Rotondi. Allerdings sollte bei all dem Nutzen, den die Tabelle bietet, nicht vergessen werden, dass es eine Richtlinie ist. "In der Regel führt sie zu angemessenen Ergebnissen, allerdings könnte es sich lohnen, sich genau anzusehen, wie sie zusammengesetzt ist, was abgedeckt wird und was nicht", fügt der Anwalt hinzu. Ein Unterfangen, das allerdings mit sehr viel Aufwand verbunden sein dürfte. Denn tatsächlich werden die Sätze der Düsseldorfer Tabelle so berechnet, dass Kosten für bestimmte Bereiche wie Nahrung, Kleidung, Freizeit und Kultur abgedeckt sind. Ob der Betrag, der für Kleidung oder Freizeit angesetzt wird, den tatsächlichen Kosten entspricht, dürfte von Fall zu Fall variieren. Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum abdecken, erklärt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein komplexes Konstrukt, das gerade auch deshalb immer wieder erneuert werden muss. Das betrifft nicht nur die Höhe der zu zahlenden Unterhaltsbeiträge, sondern auch andere Bereiche. "Spannend ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2020 in einer Entscheidung ausdrücklich ausgeführt hat, dass auch Unterhaltsbeiträge oberhalb der höchsten Beitragsstufe unabhängig von einer konkreten Bedarfsbestimmung denkbar sind", sagt Rotondi. Wer ein bereinigtes Nettoeinkommen von mehr als 5500 Euro netto erzielt, was der Einstufung in die höchsten Stufe (Stufe 10) zur Folge hat, zahlt in der Regel den Unterhalt dieser Einkommensstufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe dieses Einkommen tatsächlich überschritten wird. "Nun hat der BGH bestätigt, dass es auch ohne konkrete Bedarfsdarlegung nach oben hin noch weitergehen kann", sagt Rotondi. Möglich wäre, dass in diesem Bereich künftig tatsächlich auch zu zahlen ist, was dem Lebensstandard des Kindes entspricht. Das gilt unabhängig davon, dass bereits jetzt zum Bedarf von Kindern besser verdienender Familien ggf. auch die Kosten des eigenen Pferdes, die Golfstunden oder die Kosten für die Privatschule gehören.

"Gegebenenfalls wird die Düsseldorfer Tabelle in der Zukunft auch fortgeschrieben werden können", sagt Rotondi. Wer mehr verdient, muss dann im Zweifel mehr zahlen. Denn Gegenstand des Verfahrens beim Bundesgerichtshof war die Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das Einkommen auch dann, wenn von vorneherein Bereitschaft bestand, Unterhalt nach der Gruppe 10 zu zahlen, um eine Aufdeckung der eigenen Einkünfte zu vermeiden.

Wie berechnet man den Unterhalt?

Der Unterhalt leitet sich in der Regel ganz einfach aus der Düsseldorfer Tabelle ab. Zugrunde gelegt wird das Nettoeinkommen, also das, was nach Steuern und Abzügen vom Gehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Ausgehend von dem kann man in der Tabelle ganz einfach nachsehen, was das Kind, ausgehend vom Alter, an Unterhalt erhalten sollte.

Allerdings gibt es auch da Abweichungen, denn dem Unterhaltspflichtigen sollte genug Geld zum Leben bleiben – der sogenannte Selbstbehalt, den er unabhängig von seinen Unterhaltsverpflichtungen behalten darf. Der Selbstbehalt beträgt für Berufstätige – Stand 2021 – 1160 Euro. Für nicht Berufstätige liegt der Selbstbehalt bei 960 Euro.

Wer also 1300 Euro netto verdient, kann, nach Abzug des Selbstbehaltes, nur 140 Euro Unterhalt zahlen, auch wenn er für ein Kind unter fünf Jahren eigentlich 393 Euro zahlen müsste.

Wer in so einer Situation ist und mehrere Kinder hat, kann den Taschenrechner hervorholen, um herauszufinden, wie hoch der Zahlbetrag ist, den er nach der Düsseldorfer Tabelle an jedes Kind zahlen muss.

Dazu wird zunächst die verfügbare Summe nach Selbstbehalt ausgerechnet.

Danach wird der gesamte Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für alle Kinder zusammengerechnet.

Im Anschluss kann der Unterhalt für jedes Kind folgendermaßen berechnet werden:

Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle x Summe nach Abzug des Selbstbehalts : gesamter Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für alle Kinder

Nehmen wir das Beispiel von oben: Unser Elternteil, dem netto 1300 Euro zur Verfügung stehen, hat zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren. Dem Sechsjährigen stehen laut Düsseldorfer Tabelle 451 Euro Mindestunterhalt zu, dem Dreijährigen 393 Euro. Nach Selbstbehalt bleiben 140 Euro übrig.

451 + 393 = 844

Kind 1 (6 Jahre): 451 x 140 : 844 = 74,81 Euro

Kind 2 (3 Jahre): 393 x 140 : 844 = 65,19 Euro

Wer also weniger verdient, muss auch weniger Unterhalt zahlen? Und wer gar kein Geld verdient, muss keinen Unterhalt zahlen? Nicht unbedingt, erklärt Rechtsanwalt Sacha Rotondi. Denn wer arbeiten kann, dem wird zugemutet, dass er arbeiten geht, um für sein Kind aufzukommen. Und wenn das Gehalt trotz Vollzeitjob nicht reicht? "Da stellt sich die Frage, ob der Unterhaltspflichtige nicht mehr verdienen kann, zum Beispiel durch eine Nebentätigkeit", sagt er. Bis zu 48 Stunden Arbeitszeit je Woche gelten als zumutbar – obwohl auch das von der ausgeübten Tätigkeit abhängen kann. "Wer im Schichtdienst arbeitet, in dem die Schichten wechseln, kann eventuell keine Nebentätigkeit ausführen", erklärt der Anwalt. Ist das nicht der Fall, muss sich der Unterhaltspflichtige einen Nebenjob suchen muss.

Aber was, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil, obwohl er körperlich in der Lage wäre, nicht arbeiten geht, oder sich weigert, einen Nebenjob zu suchen? "Dann wird er fiktiv so behandelt, als würde er einer ihm zumutbaren Arbeit nachgehen", sagt Rechtsanwalt Rotondi. Es wird also geschätzt, wie viel die Person bei einem Einkommen beziehungsweise durch einen zusätzlichen Nebenjob verdienen würde – und der Unterhalt wird dementsprechend angesetzt.

Welches Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Bei der Unterhaltsberechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen berücksichtigt. Das ist dem normalen Nettoeinkommen zwar ähnlich, aber nicht komplett dasselbe. Das bereinigte Nettoeinkommen zeigt das durchschnittliche Einkommen, wobei bei Angestellten ein Jahr berücksichtigt wird, bei Selbstständigen drei Jahre.

Das bereinigte Nettoeinkommen kann höher ausfallen. Denn dazu gezählt werden auch Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Darf ein Dienstwagen privat genutzt werden, wird das auch als Einkommen gezählt.

Es gibt allerdings auch Posten, die abgezogen werden können: Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Formen der Altersvorsorge und bei Selbstständigen auch Kranken- und Pflegeversicherung.

Was aber, wenn man in einer Situation ist, in der man es sich erlauben kann, die Arbeit niederzulegen? Vermögen wird bei der Unterhaltsberechnung schließlich nur berücksichtigt, wenn die Einkünfte nicht ausreichen. "Wer eine gut dotierte Stelle hatte und im Lotto gewinnt, wird Unterhalt auf der Grundlage seiner zuletzt erzielten Einkünfte zahlen müssen", sagt Rechtsanwalt Sacha Rotondi.

Wann kann man den Kindesunterhalt verweigern?

Das kann man tatsächlich nur im Ausnahmefall. "Man ist nicht verpflichtet, trotz geringer Einkünfte Unterhalt zu zahlen, wenn der andere Elternteil das etwa Dreifache verdient und durch die Unterhaltszahlung der eigene angemessene Unterhalt nicht mehr gewahrt ist", sagt Rechtsanwalt Sacha Rotondi. "Ebenso kann auch Kindesunterhalt verwirkt werden, bspw. bei schweren Verfehlungen des Kindes gegen den Elternteil, wie etwa bei einer gegen den Elternteil gerichteten massiven Straftat. Geht das unterhaltsberechtigte Kind zum Beispiel mit einem Messer auf einen Elternteil los, kann es sein Recht auf Unterhalt damit verwirken."

Wann entfällt der Unterhalt?

Ist das Kind in der Ausbildung und verdient genügend Geld, um für sich selbst zu sorgen, entfällt der Unterhalt. Das gilt auch, wenn das Kind seine Ausbildung oder sein Studium abgeschlossen hat. Dann sind alle Voraussetzungen geschaffen, damit es sich eine Arbeitsstelle suchen und für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.

Kann man den Unterhalt ablehnen?

Niemand wird gezwungen, den Unterhalt anzunehmen. "Das volljährige Kind kann sagen: 'Du brauchst nicht zu zahlen'", sagt Rechtsanwalt Sacha Rotondi. "Und auch Eltern minderjähriger Kinder können den Unterhalt ablehnen", fügt er hinzu. Schließlich kann niemand gezwungen werden, Geld anzunehmen. Einen Haken hat die Sache aber doch, erklärt der Wermelskirchener Fachanwalt für Familienrecht. "Das gilt nur, solange keine staatlichen Leistungen bezogen werden." Wer den Unterhalt ablehnt, kann das eben nicht damit ausgleichen, dass er beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II bezieht oder BAföG beantragt. Der Staat kommt nicht für den Verzicht auf.

Was können Eltern machen, die keinen Unterhalt für ihr Kind erhalten?

Zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, nur unregelmäßig Unterhalt, gar keinen Unterhalt oder nur sehr wenig Unterhalt, können Eltern minderjähriger Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss gilt als staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss, wenn es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen, zurückzahlen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich auch nach der Düsseldorfer Tabelle, allerdings wird das Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen. Kinder bis fünf Jahre bekommen nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand Januar 2021, 174 Euro im Monat, für Kinder von sechs bis elf Jahren gibt es 232 Euro monatlich, Kinder von zwölf bis 17 Jahren erhalten 309 Euro im Monat. Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt, wenn das Kind Leistungen nach dem StGB II erhält.

Für Volljährige gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Ebenso wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt, wenn das Elternteil, bei dem das Kind lebt, erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht und mit dem neuen Partner zusammenlebt.

Unterhaltsvorschuss kann bei der Unterhaltsvorschussstelle beantragt werden, in der Regel beim Jugendamt des Wohnortes.

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