Alte, Junge und Selbstständige Der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung ist schwierig

Düsseldorf · Privatpatienten haben schneller und oft auch früher Zugang zu neuen medizinischen Methoden. Dafür zahlen sie aber einen hohen Preis. Ihre Prämien steigen im Laufe der Zeit stark, und ein Ausstieg ist schwer. Wer wieder raus will, muss sich an strenge gesetzliche Regeln halten.

Der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung ist schwierig
Foto: dpa/Monique Wuestenhagen

Verdienstschwelle Einen Weg zurück gibt es, wenn das Einkommen sinkt. Angestellte, deren Lohn unter die Einstiegsgrenze von derzeit 60.750 Euro pro Jahr fällt, werden wieder in der GKV versicherungspflichtig. Ein solches Absinken kann, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder des Einkommens erreicht werden. Steigt später das Einkommen wieder über die Eintrittsschwelle der PKV, bleibt der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert. „Auch Selbstständige können, wenn sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben, wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln“, erläutert Versicherungsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi aus Mülheim. Möglich ist zudem, dass Selbstständige ihre freie Tätigkeit reduzieren und einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob aufnehmen. Blumensaat: „Dann muss aber mindestens die Hälfte der Arbeitszeit auf unselbständige Beschäftigung entfallen.“ Laut dem GKV-Spitzenverband kann man bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden arbeiten und deren Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen „Bezugsgröße“ (2019: 1557,5 Euro) ausmacht, davon ausgehen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit „kein Raum mehr bleibt“.