Privates Bankkonto Das bringt das Recht auf ein Girokonto

Düsseldorf · Rund 670.000 Deutsche haben kein Girokonto. Der Antrag auf ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto ist Freitag im Bundestag gescheitert. Im Sommer soll eine Entscheidung der EU-Kommission folgen. Lesen Sie hier, was Verbraucher von diesem Recht haben.

 In Deutschland und auf EU-Eben wird diskutiert, ob ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto eingeführt wird.

In Deutschland und auf EU-Eben wird diskutiert, ob ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto eingeführt wird.

Foto: Ekkehart Malz

Ob Miete, Strom oder Handyvertrag, fast alle wichtigen Aspekte des Alltags sind mit Abbuchungen von einem Girokonto verknüpft. "Trotzdem gibt es bislang in Deutschland keinen gültigen Rechtsanspruch auf ein solches Konto", sagt Stefanie Laag, Fachsachbearbeiterin für Kreditverschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. Wichtig ist das Konto vor allem für Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen. "Wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Miete oder Stromrechnung über ein Konto zu begleichen, beginnt oft ein Teufelskreis", sagt Laag.

Einklagbares Recht

Zu dieser Situation kann es kommen, wenn die Bank ein Girokonto kündigt oder sich weigert, ein Konto für jemanden zu eröffnen. "Und genau das ginge dann nicht mehr", sagt Laag, "wenn dieses Gesetz kommt, haben die Menschen einen rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto, und können es im Zweifelsfall auch einklagen."

Gerade für die alltäglichen Kosten ist das wichtig. Denn Posten wie Miete und Strom lassen sich nicht Bar decken. "Deshalb bitten viele ihre Freunde oder Familienmitglieder darum, ihr Konto mitbenutzen zu dürfen," sagt die Verbraucherschützerin. Das birgt jedoch diverse Risiken, beispielsweise wenn diese Person selbst in Schulden steckt. Eine andere Möglichkeit ist die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto. Allerdings fallen dabei sehr hohe Gebühren an (9 Euro Sparkasse; 10 Euro Deutsche Bank).

Bislang liegt die Entscheidung, ob ein Bürger ein Girokonto erhält, im Ermessen der Banken. Zwar gibt es ein paar Modelle, wie etwa das Bürgerkonto der Sparkassen, bei dem Menschen auf Guthabenbasis ein Konto bekommen können, "aber das ist eben eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken", sagt Laag.

Das bedeutet, auch das Bürgerkonto ist bislang nicht einklagbar. "Das Problem ist, dass viele aufgeben, wenn sie abgelehnt wurden." Die Bank bietet Menschen, denen ein Girokonto abgelehnt wurde, zwar die Möglichkeit, sich bei einem Ombudsmann Hilfe zu holen, "dadurch ändert sich meistens jedoch nichts."

Dabei ist das Risiko für die Banken insgesamt gering. "Ein Girokonto auf Guthabenbasis bedeutet, dass die Banken keinen Dispokredit gewähren", so Laag. Das Konto kann somit nicht überzogen werden. "Vorausgesetzt die Finanzinstitute lassen die Konten nicht ins Minus gehen, was technisch ja durchaus möglich ist, entsteht also kein finanzieller Schaden."

Entscheidung als nächstes auf EU-Ebene

Im Sommer geht die Entscheidung um ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto in die nächste Rune. Denn auch die EU-Kommission hat sich dem Thema angenommen. Rund 30 Millionen EU-Bürger haben derzeit kein Bankkonto. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des für den europäischen Binnenmarkt zuständigen Michel Barnier soll bis Juni vorliegen.

Die Koalition hat einen Vorstoß der Opposition für eine gesetzliche Verankerung eines "Girokontos für jedermann" am Freitag abgeschmettert. Entsprechende Anträge der Opposition wurden am Freitag im Bundestag von Union und FDP abgelehnt. Durch das Guthabenkonto sollen auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten weiter Überweisungen sowie Ein- und Auszahlungen vornehmen können. Über eine gesetzliche Regelung wird seit Jahren diskutiert. Auch auf EU-Ebene sind schärfere rechtliche Vorgaben in der Diskussion.

Union und FDP äußerten Zweifel an der Notwendigkeit eines Gesetzes. Sie verwiesen auf das "Bürgerkonto" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, das bereits jetzt über die Forderungen nach gesetzlichen Maßnahmen hinausgehe. Zudem gebe es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bankenbranche, verschuldeten Kunden ein Konto anzubieten.

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