Neue gesetzliche Regelung Ab 1. November kann man seine Vornamen tauschen

Düsseldorf · Zum 1. November treten einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Eine davon betrifft Menschen, die mehrere Vornamen in ihrem Personalausweis stehen haben.

 Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge zukünftig ändern lassen.

Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge zukünftig ändern lassen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Hier geben wir einen Überblick, welche Änderungen zum 1. November in Kraft treten:

  • VORNAMEN: Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Franz-Ferdinand bleibt Franz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.
  • EINER-FÜR-ALLE-KLAGE: Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbraucherschützer die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen. Die erste Musterfeststellungsklage will der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Diesel-Skandal gegen Volkswagen einreichen - gleich am 1. November.
  • EHE FÜR ALLE: Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“, bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als „Ehegatten“ erfasst.
  • KINDERSPIELZEUG: Für kritische chemische Stoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren kommen schärfere EU-Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit: ab 4. November für Phenol und ab 26. November für Bisphenol A.
  • FILMFÖRDERUNG: Bereits seit Mittwoch gelten neue Richtlinien für die Filmförderung. Filme und Serien für Video-Plattformen und Fernsehen können mit 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten unterstützt werden. Aus dem Topf wurde zuletzt beispielsweise die mehrfach preisgekrönte Serie Babylon Berlin gefördert. Für Kinofilme gibt es ein extra Budget.
(jco/dpa)
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