Grundregeln beachten Bei Schulden in die Offensive gehen

Düsseldorf (rpo). Wer ständig Dispo oder Konto überzieht, Ratenkredite aufnimmt und insgesamt keinen Überblick mehr über seine Finanzen hat, sollte sich nicht schämen, sondern in die Offensive gehen. Denn verschuldete Menschen sind in Deutschland längst keine Randerscheinung. Wer einige Grundregeln beachtet, kann seine Finanzen im Griff behalten.

Jedes weitere Anwachsen des Schuldenbergs macht das Leben nur noch komplizierter. Menschen mit Schulden sind in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind es derzeit rund sechs Millionen - die meisten, ohne dass es für Außenstehende erkennbar wäre. Wer die Grundregeln beachtet, ist auf gutem Wege, die Schuldenspirale zu verlassen. Der erste Schritt aus der Schuldenfalle ist der Schritt nach außen.

Wer mit seinem Konto immer in den roten Zahlen ist, sollte nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer seine Familie, Bekannten und Kollegen darüber informieren. Sie werden dann verstehen, dass man nicht so ohne weiteres zehn Euro für ein Geburtstagsgeschenk zuschießen kann. Beim Zurückzahlen der Schulden sollte man Prioritäten setzen. Es gilt, zuerst an den Vermieter zu zahlen. Erst dann kommt die Bank. Bei all den Schwierigkeiten sollte man dubiosen Kreditvermittlern aus dem Weg gehen. Bargeld ohne Schufa-Anfrage ist zwar verlockend, bietet aber keinen Ausweg.

Vertrauensperson suchen

Einen Schuldenberg abzubauen ist viel leichter mit Unterstützung einer Vertrauensperson. Das kann eine Schuldenberaterin sein, ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale, ein Kollege aus dem Betriebsrat, eine freundliche Nachbarin oder auch der örtliche Pfarrer. Schon das Durchsehen der Briefe an die Gläubiger kann wichtig sein, um sich beim Kampf gegen den finanziellen Gau nicht allein zu fühlen. Außerdem muss man sich daran gewöhnen, dass Verhandlungen mit den Gläubigern zum Alltagsgeschäft gehören. Viele Menschen wissen nicht, wie oft Gläubiger nachgeben.

Es kommt durchaus vor, dass danach nur noch ein Viertel der ursprünglichen Schuld abbezahlt werden muss. Wenn Gläubiger versuchen, mit ständigen Anrufen, Verachtung oder sogar breitschultrigen Herren in Lederjacken den Schuldner unter Druck zu setzen, sollte man diesen Einschüchterungsversuchen niemals nachgeben, betonen die Verbraucherschützer. Durch sachliche Verhandlungen mit allen Gläubigern kann ein genauer Sanierungsplan aufgestellt werden. Sollte dies nicht gelingen, gibt es immer noch die Möglichkeit, es mit der Restschuldbefreiung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren zu versuchen.

Verbraucherinsolvenverfahren

Dies bedeutet, dass der Schuldner mit einer Bescheinigung eines Rechtsamwaltes oder einer anderer anerkannter Stellen, wie etwa einer Schuldnerberatung, beim Amtsgericht vorstellig werden soll. Die Laufzeit des Verfahrens beläuft sich in der Regel auf sechs Jahre. Der Schuldner hat dann bestimmte Pflichten. So muss er den laut Pfändungstabelle pfändbaren Anteil seines Einkommens den Gläubigern zur Verfügung stellen, ist somit allerdings vor diesem geschützt. Danach bekommt der Schuldner vom Gericht eine Befreiung von seinen restlichen Schulden.

Seit 1. Juli 2005 gilt eine neue Pfändungstabelle: Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu. Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß der Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was über 3.020,06 Euro pro Monat liegt wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.

(afp)
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