Attraktive Lebensarbeitszeitkonten Aus Zeit wird Geld

Einfach und flexibel: Lebensarbeitszeitkonten sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv. Der Gesetzgeber hat mit dem so genannten Flexi-Gesetz aus dem Jahr 1998 neue Wege und Möglichkeiten für intelligente Lösungen zum Thema Lebensarbeitszeit geschaffen.

Zeitkontenmodelle wurden bei den ersten Unternehmen eingeführt und im Laufe der Jahre in ihrer Gestaltung optimiert und flexibilisiert. Seit etwa drei Jahren gibt es so genannte Lebensarbeitszeitkonten. Diese Konten werden nicht in Zeiteinheiten sondern in Geldeinheiten geführt, man spricht in diesem Fall von Zeitwertkonten.

Das Prinzip der Lebensarbeitszeitkonten ist bestechend einfach und sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer legt fest, welche Entgeltbestandteile dem Wertguthaben zugeführt werden können. Dies können zum Beispiel Teile des laufenden Gehaltes, Einmalzahlungen (Bonus, Tantieme), nicht in Anspruch genommene Urlaubstage oder (angeordnete) Mehrarbeit sein.

Außerdem wird festgelegt, in welcher Form das angesparte Wertguthaben später vom Arbeitnehmer genutzt werden kann. Der Arbeitnehmer bestimmt die Höhe und Häufigkeit der Einbringungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt diese Wertguthaben in ein gesondertes, gegen Insolvenz gesichertes, Depotkonto des Arbeitgebers ein. Die Geldanlage erfolgt in Investmentfonds, deren Anlagestrategie auf die spezielle Thematik der Zeitkontenmodelle ausgerichtet ist.

Vorteile für den Arbeitnehmer sind unter anderem eine bedarfsgerechte Gestaltung der Lebensarbeitszeit, die mögliche Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge, die Finanzierung eines Sabbaticals oder einer Fortbildung und natürlich das steuer- und sozialversicherungsfreie Ansparen des Wertguthabens. Beides, Steuern und Sozialabgaben, werden erst fällig, wenn das Geld dem Arbeitnehmer zufließt.

Doppelt gut

Für die Arbeitnehmer hat das zwei Vorzüge: Dank der zeitlich verzögerten Versteuerung unterliegt in der Regel ein geringerer Anteil des Gehalts den oberen Steuerprogressionsstufen, was die Steuerlast in der Ansparphase senkt. Ferner erwirtschaftet die gesamte, aus dem Bruttogehalt eingezahlte Summe eine Rendite, weil die Besteuerung nachgelagert ist. Dank des Zinseszinseffektes ist die Verschiebung der Steuerlast, die heute höhere Einzahlungen ermöglicht, nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus sollte erwähnt sein, dass es keine Altersbeschränkung, keine Angemessenheitsprüfung und keine gesetzliche Mindestverzinsung gibt und, dass das Kapital jederzeit vererbbar ist.

Der Nutzen für den Arbeitgeber ist je nach Ausgestaltung die Bindung und Rekrutierung von qualifizierten Fach- und Führungskräften und die Steigerung des Ansehens als innovatives Unternehmen. Überdies die Reduzierung von Personalkosten bei Vorruhestandsregelungen, Ausgleich von Produktionszyklen und eine optimierte Personalplanung. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er im so genannten "Störfall” (Kündigung, Tod, Insolvenz, Erwerbsminderung), haftungsfrei in Bezug auf die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist.
Ein Arbeitnehmer kann übrigens im Falle eines Arbeitgeberwechsels sein angespartes Wertguthaben innerhalb von sechs Monaten zu seinem neuen Arbeitgeber übertragen (Portabilität), vorausgesetzt, dass auch dieser Lebensarbeitszeitkonten anbietet.

 Der Autor dieses Gastbeitrages ist Generalbevollmächtigter Fund-Market Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg.

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