Verluste Alg II: Lebensversicherungen zum Teil geschützt

Berlin (rpo). Wer das neue Arbeitslosengeld II erhält, muss nicht nur sein Vermögen, sondern auch eventuell vorhandene Lebensversicherungen angeben. Letztere können unter bestimmten Umständen geschützt sein. Nämlich dann, wenn die Verluste beim Verkauf zu groß wären.

Darauf weist die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift "Finanztest" hin. Ein größerer Verlust sei anzunehmen, wenn ein Betroffener bei der Auflösung weniger als 90 Prozent seiner Einzahlungen ausgezahlt bekäme. Die Auflösung gelte dann als "offensichtlich unwirtschaftlich" und die Behörde rechne den Zeitwert der Versicherung nicht als Vermögen an.

Dadurch sind junge Verträge meist geschützt. Gerade in den Anfangsjahren einer Lebensversicherung ist der Unterschied zwischen den Einzahlungen und dem Wert der Versicherung bei Auflösung (Rückkaufswert) enorm.

(afp)
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