Kampf um Labrador Scheidungsstreit um Hund - Stuttgarter Gericht fällt Entscheidung

Stuttgart · Was geschieht nach einer Trennung mit gemeinsamen Haustieren? Diese Frage beschäftigt viele ehemalige Paare - und manchmal auch Gerichte. In Stuttgart ist jetzt ein Urteil gefallen.

 Ein Labradorwelpe (Symbolfoto).

Ein Labradorwelpe (Symbolfoto).

Foto: Bretz, Andreas/Bretz, Andreas (abr)

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung fest, dass Tiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich wie Sachen behandelt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund bestehe nicht. (AZ: 18 UF 57/19)

Das Gericht hatte den Fall einer seit September 2018 geschiedenen Ehefrau verhandelt, die ihren Ex-Mann zur Herausgabe einer Labradorhündin zwingen wollte. Angeschafft hatte das Paar den Vierbeiner schon vor der Ehe, im Abgabevertrag des Tierhilfevereins war allerdings nur der Ehemann als Eigentümer vermerkt. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Frau sich um die Hündin wie um ein Kind gekümmert haben wolle, stellte das Gericht fest.

Getrennt hatte sich das Paar 2016. Für den regelmäßigen Umgang mit der Hündin gab der Mann seiner Ex-Partnerin grünes Licht. Überlassen wollte er ihr das Tier aber nicht. Das Familiengericht in Sigmaringen gab einer Beschwerde der Frau nicht statt, weil sie nicht nachweisen konnte, Miteigentümerin der Labradorhündin zu sein.

Das Oberlandesgericht als zweite Instanz bestätigte diese Entscheidung und wies zudem darauf hin, dass es drei Jahre nach der Trennung nicht „tierwohladäquat“ sei, die Hündin aus dem Haus des Ehemanns mit dem großen Garten zu entfernen. Eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ließen die Stuttgarter Richter nicht zu.

(jco/epd)
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