Rumänien: Gesetz zur Tötung von Straßenhunden in Kraft

Das Rumänische Verfassungsgericht hat dem Gesetzentwurf zur Tötung von Straßenhunden zugestimmt. Tierschützer sprechen von einer Bankrotterklärung.

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Foto: ap, Vadim Ghirda

<p>Das Rumänische Verfassungsgericht hat dem Gesetzentwurf zur Tötung von Straßenhunden zugestimmt. Tierschützer sprechen von einer Bankrotterklärung.

Das Parlament hatte Anfang September mit großer Mehrheit mit einer Gesetzesänderung die Tötung von Straßenhunden erlaubt. Kurz vorher war ein vierjähriges Kind in Bukarest nach einer Attacke von Straßenhunden gestorben. Der tragische Fall hatte in der Bevölkerung große Wut ausgelöst. Seit Jahren wird Rumänien seines Streunerproblems nicht Herr. Allein in der Hauptstadt Bukarest leben Schätzungen zu Folge 65.000 herrenlose Hunde.

Das neue Gesetz, das der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch bestätigte, sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Mit der Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu ist das Gesetz in Kraft getreten.

"Bankrotterklärung in Sachen Tierschutz"

Tierschützer hatten auch am Mittwoch lautstark gegen das Gesetz protestiert. Sie fordern stattdessen nachhaltige Impf- und Kastrationsprogramme. "Auch wenn Gerichtsschelte immer schwierig ist, aber das heutige Urteil des obersten Gerichtshofes in Rumänien kann nur als Bankrotterklärung Rumäniens in Sachen Tierschutz bezeichnet werden. Die EU-Kommission muss handeln, das Europaparlament muss sich ebenso damit eilig befassen", kommentierte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Entscheidung. "Wir müssen jetzt die rumänischen Bürgermeister und Tierärzte davon überzeugen, ihren Ermessensspielraum zu nutzen und sich gegen die Tötungen zu entscheiden. Wir rufen alle Rumänen dazu auf, so viele Streunerhunde wie möglich zu retten, indem sie sie adoptieren", sagte Gabriel Paun von "Vier Pfoten".

Laut der Tierschutz-Organisation widersetzt sich der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung dem Aufruf der Europäischen Kommission, die internationalen Abkommen bezüglich Tierschutz zu respektieren. "Wir können kaum glauben, dass der rumänische Verfassungsgerichtshof sich jetzt so weit aus dem Fenster lehnt! Er ignoriert nicht nur den lautstark zum Ausdruck gebrachten Willen zahlreicher Bürger Europas, sondern auch internationale Vereinbarungen und Appelle europäischer Institutionen, die Rumänien mehrfach dazu aufgerufen haben, in der Angelegenheit der Streunerhunde human zu entscheiden", so Paun.

Tierschützer protestieren vor Verfassungsgericht

(areh)
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